In Dänemark wurde der Streit um das Pick-up-Modell der dänischen Drogeriekette Matas beendet. Seit knapp zwei Jahren beliefert Danji Bhanderi, ein Apotheker aus der Stadt Uldum, Matas-Filialen mit Rx-Medikamenten. In der Drogerie werden die Arzneimittel als versiegelte Pakete an die Kunden ausgegeben. Wegen der Zusammenarbeit war Bhanderi aus seiner Kooperation A-Apoteket ausgeschlossen worden. Die Wettbewerbsbehörde hat nun entschieden, dass Bhanderi wieder alle Rabatte und Einkaufsvorteile bekommen muss. Die Kooperation muss dem Pharmazeuten zudem eine Entschädigung zahlen.
Im Juli 2011 hatte die damalige rechtskonservativ-liberale Regierung regionale Einschränkungen für Pick-up aufgehoben. Um die Arzneimittelversorgung auf dem Land zu verbessern, war es zuvor möglich, dass Apotheker in einem Umkreis von circa 50 Kilometer Medikamente an Drogerien verschicken. Seit dem Liberalisierungsgesetz gibt es keine geographischen Begrenzungen mehr.
Bhanderi nutzte die neue Möglichkeit und verschickt seitdem verschreibungspflichtige Arzneimittel an die Matas-Filialen. Anfangs waren es 13 Matas-Filialen, inzwischen verschickt die Uldum-Apotheke Rx-Medikamente an 60 Drogeriemärkte. Insgesamt hat Matas 250 Filialen in Dänemark.
Seine Kooperation A-Apoteket war von der Zusammenarbeit mit Matas keineswegs begeistert und kündigte dem Pharmazeuten fristlos. Über A-Apoteket erhalten die Apotheker Einkaufsvorteile im OTC-Bereich. Es sei nicht mit der Gesamtstrategie der Kooperation vereinbar, so damals die Begründung für die Kündigung. Bhanderi zog vor Gericht und schaltete die Wettbewerbsbehörde ein.
In einem 108-seitigen Bericht kommen die Wettbewerbshüter zu dem Schluss, dass der Ausschluss Bhanderis unzulässig war. Der Pharmazeut verbessere die Arzneimittelversorgung auf dem Land im Zweifel sogar. Dafür dürfe er nicht mit Wettbewerbsnachteilen gegenüber anderen Apotheken bestraft werden.
Bhanderi hatte vorgerechnet, dass ihm durch den Ausschluss 380.000 Dänische Kronen pro Jahr verloren gegangen seien. Die Wettbewerbsbehörde hat festgelegt, dass die Kooperation dem Apotheker eine Kompensation in Höhe von 500.000 Kronen zahlen muss, also umgerechnet rund 67.000 Euro.
Einen Wermutstropfen muss Bhanderi jedoch hinnehmen: Der Apotheker hatte angefangen, OTC-Medikamente vergünstigt über Matas einzukaufen. Die Wettbewerbshüter haben entschieden, dass Bhanderi nicht mehr über Matas einkaufen darf. Auch die eigenen Kosmetik-Produkte der Kette dürfe er nicht in der Apotheke verkaufen. Schließlich ergebe sich so wiederum ein Wettbewerbsnachteil für die anderen Mitglieder von A-Apoteket.
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