Deutscher in der Schweiz

Codein-Saft: Berufsverbot für Apotheker

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Berlin -

Ein Apotheker aus Deutschland soll in der Schweiz in großem Stil mit Codein-Hustensaft gedealt haben. Gegen ihn wurde jetzt ein vorläufiges Berufsverbot verhängt.

Der Apotheker ist laut Medienberichten seit mehr als zehn Jahren im Kanton Zürich tätig sein. Ihm wird vorgeworfen, illegal mit großen Mengen Makatussin gehandelt zu haben; der Hustensaft enthält Codein und wird in der Drogenszene oft mit Getränken gemischt und als Rauschmittel missbraucht.

Die Sache flog auf, im Januar entzog die kantonale Heilmittelkontrolle als Aufsichtsbehörde die Berufsbewilligung wegen Verstoßes gegen die Sorgfaltspflicht. Das Bundesgericht bestätigte jetzt den sofortigen Vollzug; bis zu einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren darf der Apotheker daher seinem Beruf nicht mehr nachgehen.

Er hatte argumentiert, dass der Hustensaft nach seiner Kenntnis für eine Hundeschule bestimmt war. Doch wie schon das Verwaltungsgericht glaubte das Bundesgericht ihm nicht: Er habe gewusst, dass die Lieferungen für eine Vielzahl von Konsumentinnen und Konsumenten bestimmt gewesen seien. Für sein lukratives Nebengeschäft habe der Beschuldigte die Kontrollsysteme in der Apotheke „bewusst und mit Absicht umgangen“.

Bis vor einigen Jahren fiel Codein in der Schweiz laut Heilmittelgesetz in die Abgabekategorie C und konnte in der Selbstmedikation eingesetzt werden. Seit einer Umgruppierung vor vier Jahren ist der Wirkstoff zwar verschreibungspflichtig, darf aber nach einem dokumentierten Beratungsgespräch auch ohne ärztliche Verordnung abgeben (Kategorie B). Bei der sogenannten „Abgabe ohne Rezept mit Abklärung“ sind Apothekerinnen und Apotheker verpflichtet, bei der Abgabe die Personalien der Käufer und Käuferinnen aufzunehmen.

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