Medizinalhanf

Cannabis auf Rezept: Österreich diskutiert

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Berlin -

Während hierzulande Patienten seit mehr als einem Jahr Cannabisblüten zulasten der Krankenkasse verordnet bekommen können, sieht bei den Nachbarn anders aus: Der Verkauf von Hanfsamen und -pflanzen soll verboten werden, andererseits wird auch über eine Liberalisierung der Blüten zu medizinischen Zwecken nachgedacht. „In Österreich wird derzeit intensiv diskutiert“, schreibt die österreichische Tageszeitung „Der Standard“.

In Österreich findet Cannabis therapeutisch in Form von Reinsubstanzen oder synthetischen Derivaten Verwendung. Die Blüten sind zu medizinischen Zwecken noch nicht freigegeben, doch das könnte sich ändern. Aktivisten leiteten mit 10.000 Unterschriften die parlamentarische Medical Cannabis Bürgerinitiative ein. Diese fordert die „Straffreistellung von Besitz und Erzeugung von Cannabis(-produkten) bei Patienten mit entsprechender medizinischer Indikation“ und damit die Novellierung des Suchtmittelgesetzes durch den Nationalrat. Nach Angaben der Zeitung haben bislang 3695 Personen diese Initiative mit ihrer Unterschrift unterstützt.

Anfang März brachte die Liste Pilz, eine vom ehemaligen Grünen-Abgeordneten Peter Pilz gegründete Wahlpartei, außerdem einen Entschließungsantrag zur Liberalisierung von Cannabis in der Medizin ein. Der Abgeordnete Peter Kolba sowie dessen Kollegen begründen ihren Antrag mit: „In Österreich leben derzeit rund 1,5 Millionen Schmerzpatienten. Sie werden oft mit schweren Medikamenten behandelt, die enorme Nebenwirkungen haben. Als Alternative dazu sind bisher nur synthetische Cannabis-Extrakte verfügbar, also Präparate mit den Inhaltsstoffen Tetrahydrocannabinol (THC) oder Cannabidiol (CBD). Dronabinol etwa kostet für einen Tumorpatienten 500 bis 600 Euro im Monat, die nur fallweise von den Krankenkassen übernommen werden.“

Weiterhin erklären sie: „Präparate aus beziehungsweise mit Cannabisblüten kommen nicht nur billiger, sie wirken auch besser, da die Pflanze mehr als 500 Inhaltsstoffe enthält, also weitaus mehr als die Medikamente aus synthetischen Stoffen, die derzeit legal sind. Medizinisch nachgewiesen ist, dass Cannabisblüten effektiv wirken und dass die Einnahme nicht süchtig macht. Cannabisblüten müssen nicht geraucht werden. Sie können als Extrakt eingenommen werden, vaporisiert oder als Tee. Einer Gesundheitsgefährdung durch Rauch kann somit begegnet werden.“

Die Politiker fordern die Bundesregierung – insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit und Soziales – auf, einen Gesetzesvorschlag zur Liberalisierung von Cannabis für medizinische Zwecke vorzulegen. Der Tageszeitung zufolge beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss im Parlament nun mit dem Thema. „Dass die Auseinandersetzung auf parlamentarischer Ebene zu einer Entscheidung wie in Deutschland führen könnte, scheint momentan gar nicht so unwahrscheinlich“, schreibt die Autorin.

Deutliche Ablehnung zur Liberalisierung von Blüten für Patienten gebe es aber von keiner Partei. Gesundheitssprecherin Dagmar Belakowitsch (FPÖ) schlage vor, die Blüten zunächst im klinischen Bereich einzusetzen. Zwingend an Deutschland orientieren müsse man sich nicht. Sie kritisiere ebenfalls die teilweise abgelehnten Kostenübernahmen: „Wenn Menschen trotz nachgewiesener Wirkung selbst für ihre dringend benötigten Medikamente aufkommen müssen, ist das untragbar.“ Darüber sei man sich innerhalb aller Parteien bewusst.

Kolba sei selbst Schmerzpatient und nehme seit 2015 das Cannabis-Präparat Dronabinol zur Behandlung ein. Monatlich würde das 800 Euro kosten, doch er habe Glück, dass seine Krankenkasse die Kosten übernehme. „Bei mir haben sich Krebspatienten gemeldet, denen die Kostenübernahme nicht bewilligt wurde“, wird er zitiert. Laut Kolba würde der Verkauf von Cannabisblüten über die Apotheken den Markt beleben und damit die Preise senken. Außerdem ergebe sich für Patienten ein Mehrwert, da die Blüten gleich mehrere Wirkstoffe beinhalten und nicht nur Tetrahydrocannabinol (THC) oder Cannabidiol (CBD).

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