Buntes Apothekenkreuz für OTC-Shops Benjamin Rohrer, 05.07.2011 10:32 Uhr
Seit die italienische Regierung vor vier Jahren einige wichtige OTC-Präparate aus der Apothekenpflicht entlassen hat, streiten die Apotheker mit den Besitzern der OTC-Shops um Formalitäten. Die technisch korrekte Bezeichnung der Abgabestellen ist unter den Parteien ebenso strittig wie das äußere Erkennungszeichnen. Einem aktuellen Urteil zufolge dürfen die so genannten Parafarmacie das Apothekenkreuz verwenden - allerdings nicht in grün.
Seit 2007 dürfen in Italien etwa 3000 rezeptfreie Medikamente außerhalb von Apotheken verkauft werden, allerdings nur in Anwesenheit eines Apothekers. Inzwischen gibt es in Italien mehr als 3600 OTC-Shops, mehr als 90 Prozent davon befinden sich in städtischen Gebieten. Festgelegt wurden seinerzeit jedoch weder eine Bezeichnung noch eine Kennzeichnung der OTC-Geschäfte. Insbesondere im ersten Jahr verwendeten die OTC-Shops daher das in Italien übliche grüne Apothekenkreuz, einige nannten sich auch „Farmacia“.
Nach Protesten der Apothekerschaft entschied das Parlament 2009, dass nur Apotheken sich Farmacia nennen und das grüne Apothekenkreuz verwenden dürfen. Weil die OTC-Shops in der Folge schlichtweg die Farbe ihrer Kreuze änderten und sich weiter Parafarmacia nannten, liegen heute mehreren regionalen Verwaltungsgerichten Klagen von Apothekerverbänden vor.
Die Verwaltungsgerichte der Regionen Lazio und Kalabrien bestätigten nun in ihren Urteilen die Vorgaben von 2009. Die Richter aus Lazio führten allerdings weiter an: „Ein generelles Verbot der Verwendung des Apothekenkreuzes lässt sich nicht feststellen.“
Sowohl OTC-Verkäufer als auch die Apotheker sehen sich bestätigt: „Die Verwendung des grünen Apothekenkreuzes ist illegal“, schreibt der italienische Apothekerverband. „Die andersfarbige Verwendung des Apothekenkreuzes ist legal“, legt ein Sprecher des Verbandes der OTC-Abgabestellen das Urteil aus. Die Shops mit grünem Kreuz müssten ihre Außendarstellung nun ändern. „Dies betrifft aber nur einige hundert Geschäfte. Es reicht, wenn sie ein oder zwei Farben zusätzlich verwenden“, so der Sprecher.
Der Verband will nun die Bezeichnung gesetzlich verankern lassen. „So wie der Begriff 'Farmacia' muss auch das Wort 'Parafarmacia' gesetzlich geschützt und verankert werden“, so der Sprecher.