Briten wollen bessere EU-Apotheker Benjamin Rohrer, 21.10.2011 15:16 Uhr
Das britische Oberhaus will die Aufnahmevoraussetzungen für Heilberufler aus dem Rest der EU überarbeiten. Aus Sicht des EU-Ausschusses des „House of Lords“ sollten Apotheker und Ärzte beispielsweise Sprachtests absolvieren müssen, bevor sie im Vereinigten Königreich arbeiten dürfen. Das Parlament kritisiert die bestehenden die EU-Richtlinie zur gegenseitigen Anerkennung der Berufsqualifikationen: Sie sei veraltet und entspreche nicht mehr der Praxis. Seine Empfehlungen schickt das Oberhaus nun an die britische Regierung - und an die EU-Kommission, die ohnehin angekündigt hatte, die gegenseitige Anerkennung überarbeiten zu wollen.
Großbritannien hatte die Richtlinie zur Anerkennung von Berufsqualifikationen 2007 in nationales Recht umgesetzt. Die Mindestvoraussetzungen entsprechen aus Sicht der Briten aber nicht der Praxis: Bei Apothekern, Ärzten und Pflegekräften hätten sich die Ausbildungen geändert; viele Heilberufler hätten heutzutage mehr Kompetenzen als noch vor vier Jahren. Zudem seien die Ausbildungsanforderungen an das Gesundheitspersonal in jedem Mitgliedsland anders. Es sei nicht geklärt, ob alle EU-Heilberufler, die im Vereinigten Königreich einen Job suchen, auch die nötigen Qualifikationen mitbringen.
Das Oberhaus sorgt sich vor allem um die sprachliche Kompetenz: Wenn das Gesundheitspersonal nicht fließend Englisch spreche, könnte durch die EU-Regelung die Patientensicherheit gefährdet werden.
Das Oberhaus hatte als einziges Privatunternehmen auch Alliance Boots befragt. Auch die Apothekenkette sieht die Sprachkenntnisse der zugereisten Apotheker als Hauptproblem: „Dass die Mitgliedsstaaten vom Gesundheitspersonal keine fließenden Sprachkenntnissen erwarten dürfen, ist eine große Lücke in dem EU-Gesetz.“ Man habe daher intern beschlossen, fremdsprachige Apotheker zwölf Wochen lang nur unter persönlicher Aufsicht arbeiten zu lassen.
Der Ausschuss schlägt vor, einen Kompetenz-Katalog festzulegen, den Heilberufler erfüllen müssen, um in anderen Ländern arbeiten zu können. Damit die Kommunikation mit den Patienten sichergestellt ist, müssten alle Bewerber zudem Englischtests absolvieren.
Bei der EU-Kommission denkt man derzeit ohnehin darüber nach, die Richtlinien zu überarbeiten. Seitdem die Mitgliedsstaaten die Richtlinien in nationale Gesetze umgewandelt haben, sei die Mobilität innerhalb Europas nicht signifikant angestiegen. Man wolle daher prüfen, ob die Richtlinie effektiv genug ist. Im Juni hatte auch das Bundesgesundheitsministerium (BMG) eine Stellungnahme abgegeben und sich dafür eingesetzt, dass sich Staaten Besonderheiten in der Ausbildung von Heilberuflern beibehalten dürfen. Die EU-Kommission will bis Jahresende ein Grünbuch zur Überarbeitung der entsprechenden Richtlinie vorlegen.