19 Apotheker der britischen Apothekenkette Boots haben einen Gerichtsprozess gegen ihren Arbeitgeber gewonnen: Vor rund einem Jahr hatte der Konzern Sonderzuschläge für Dienste an Sonntagen reduziert. Die Pharmazeuten waren daraufhin vor ein Arbeitsgericht gezogen und haben nun Recht bekommen: Die Apotheker können mit Rückzahlungen rechnen. Die Gewerkschaft spricht von einer Grundsatzentscheidung.
Laut Arbeitnehmervertretung hatte Boots vor einem Jahr die Sonntagszuschläge um 25 Prozent reduziert – ohne Zustimmung der Arbeitnehmer: „Bekommt ein Apotheker auf Honorarbasis für eine Sonntagsschicht das Doppelte des normalen Lohns, will Boots künftig nur noch das Anderthalbfache zahlen“, so ein Sprecher der Apotheker-Gewerkschaft.
Mehr als 70 Apotheker hatten sich bei der Gewerkschaft beschwert. Geklagt wurde zunächst für 19 betroffene Pharmazeuten. Die Apothekenkette soll während des Verfahrens argumentiert haben, dass die Sonntagszahlungen Ermessenssache und somit jederzeit vom Arbeitgeber veränderbar seien. Die Kläger wiederum behaupteten, dass die Gehälter vertraglich festgelegt seien und somit ein Anspruch bestünde.
Die Richter gaben den Arbeitnehmern Recht: Die Gehälter seien nicht Ermessenssache und dürften nicht ohne Absprache mit den Arbeitnehmern geändert werden. „Boots muss nicht nur seine Taktik überdenken, mit der die fundamentalen vertraglichen Rechte der Arbeitnehmer ausgehöhlt werden. Es wird auch darum gehen, wie in Zukunft mit ähnlichen Themen umgegangen wird“, so der Sprecher der Gewerkschaft. Man beobachte seit Jahren, wie der Konzerne die Rechte seiner Angestellten beschneide und gleichzeitig der Apotheker-Gewerkschaft die Anerkennung verweigere.
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