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Homöopathika: Belladonna-Tote in den USA

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Berlin -

In den USA sind möglicherweise mehrere Kinder an einem homöopathischen Medikament gestorben. Die Zulassungsbehörde FDA warnte bereits im vergangenen September vor bestimmten Präparaten gegen Zahnungsbeschwerden. Jetzt wurde bekannt, dass sie zu hohe Konzentrationen an Belladonna enthalten. Für Deutschland gibt das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Entwarnung.

Seit 2006 wurden der FDA knapp 400 Fälle gemeldet, in denen die Anwendung homöopathischer Tabletten und Gels gegen Zahnungsbeschwerden zu massiven Nebenwirkungen geführt hatten. Zehn Kindern starben. Bereits 2010 forderte die Behörde die Verbraucher auf, die Produkte nicht mehr zu verwenden. Im September wurde die Warnung noch einmal erneuert.

Ende Januar kam dann die Meldung, dass Laboranalysen zu hohe Werte an Belladonna ergeben hätten. Normalerweise dürften die Alkaloide gar nicht nachweisbar sein; die FDA führt den Gehalt auf die Fehler in der Herstellung zurück.

Konkret betroffen ist die Marke Hyland's des kalifornischen Herstellers Standard Homeopathic Company. Der Aufforderung, die Produkte zurückzurufen, sei die Firma bislang nicht nachgekommen, so die FDA. Im November hatte der Konkurrent Raritan drei homöopathische Produkte auf Basis von Tollkirsche vom Markt genommen.

Bei Kindern unter zwei Jahren seien die Folgen von Belladonna unvorhersehbar und entsprechende Präparate ein unnötiges Risiko, so FDA-Direktorin Janet Woodcock. Man empfehle Eltern und Erziehern daher, homöopathische Zahnungstabletten nicht mehr zu verwenden und sich bei ihrem Arzt oder Apotheker nach Alternativen zu erkundigen.

Die FDA hat die Tabletten nach eigenen Angaben vor deren Markteinführung weder auf ihre Sicherheit noch auf ihre Wirkung geprüft. Es seien keine positiven Effekte der Präparate bekannt.

„Mit Blick auf den Patientenschutz gibt es in Deutschland weitergehende Regelungen, die gewährleisten, dass die Sicherheit von homöopathischen Arzneimitteln vorab durch das BfArM geprüft wird“, sagte ein BfArM-Sprecher. Vergleichbare Fälle seien hierzulande so nicht denkbar.

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