Honorarreform

Belgien stabilisiert Apothekermarge

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Berlin -

Die belgische Regierung hat eine Reform der Honorare für den Verkauf erstattungsfähiger Arzneimittel beschlossen. Ab 2019 sollen die Margen stabilisiert und indexiert werden, um sie weiter von den Arzneimittelpreisen abzukoppeln. So will der Staat den sinkenden Einnahmen der Apotheken entgegensteuern.

„Aufgrund der sinkenden Margen bei erstattungsfähigen Arzneimitteln werden Apotheker immer abhängiger vom Verkauf anderer Produkte. Indem wir die Margen stabilisieren, stoppen wir diese Entwicklung“, erklärte Wirtschaftsminister Kris Peeters, der gemeinsam mit Gesundheitsministerin Maggie De Block für die Reform verantwortlich ist. „Apotheker erhalten ein stabileres Einkommen. Für den Patienten ändert sich nichts und die Medikamente werden nicht teurer.“

Das Honorarsystem in Belgien steht auf drei Säulen: der sogenannten „wirtschaftlichen Marge“, dem Basishonorar und dem „Honorar für besondere pharmazeutische Leistungen“. Die wirtschaftliche Marge beträgt bis zu einem Packungspreis von 60 Euro 6,04 Prozent des Großhandelspreises, bei über 60 Euro dann einen Festbetrag von 3,62 Euro plus 2 Prozent des Großhandelspreises. Das Basishonorar beträgt aktuell 4,27 Euro pro Packung und das „Honorar für besondere pharmazeutische Leistungen“ wird in unterschiedlichen Höhen zwischen 1,31 und 19,61 Euro für die Abgabe von Medikamenten gezahlt, die unter bestimmten Kategorien geführt werden.

Aufgrund sinkender Arzneimittelpreise bei gleichzeitig steigenden Packungsgrößen ist insbesondere die wirtschaftliche Marge in den vergangenen Jahren kontinuierlich geschrumpft. Hier soll die Reform ansetzen. Das Budget soll ab 2019 stabilisiert und auf das Niveau von 2017 zurückgestellt werden – also rund 100 Millionen Euro aus den Töpfen der Krankenkassen.

Um sie auch über das Jahr 2019 hinaus stabil zu halten, soll eine Arbeitsgruppe der beiden Ministerien bis Ende September Vorschläge für eine Reform des Honorarsystems erarbeiten. Ziel ist laut De Block ein „valorisierendes Erstattungssystem“, also eines, das den ausgezahlten Wert möglichst stabil hält. Dieses sei „ein wichtiger Motor für die notwendigen Veränderungen, die die Apotheker in den nächsten Jahren vornehmen werden“. Durch die größere Unabhängigkeit von den Handelsmargen könnten sich die Apotheker „auf ihr Kerngeschäft konzentrieren, nämlich den verantwortungsvollen und qualitativ hochwertigen Vertrieb von Medikamenten sowie die Information und Überwachung des Patienten“, so Kabinettskollege Kris Peeters.

Eine ähnliche Reform wird seit Anfang des Jahres im Nachbarland Frankreich umgesetzt. Ziel ist auch dort, die Apotheken weniger abhängig von Medikamentenpreisen zu machen und die Auswirkungen von zu erwartenden Preissenkungen für Arzneimittel auszugleichen. Dazu werden schrittweise die preisabhängigen Zuschläge geändert, sodass Apotheker im Verhältnis stärker an niedrig- als an hochpreisigen Medikamenten verdienen.

Außerdem werden 2019 drei neue, von den Medikamentenpreisen unabhängige Zuschläge eingeführt und im Folgejahr teils erheblich erhöht. Neben einem Zuschlag für erstattungsfähige Medikamente und gesondert festgelegte Spezialarzneimittel, zählt dazu auch ein Alterszuschlag. Wird ein Medikament an Patienten unter drei oder über 70 Jahren abgegeben, erhalten die Apotheker momentan 50 Cent Zuschlag pro Packung, ab 2020 gar 1,55 Euro.

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