Behörde warnt vor Noscapin-Rezepturen APOTHEKE ADHOC, 06.02.2020 18:20 Uhr
In Österreich warnt das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) dringend vor der Einnahme von Noscapin-Hustensäften, die in der Apotheke hergestellt wurden. Vergiftungen könnten nicht ausgeschlossen werden, heißt es.
In Niederösterreich waren Zwischenfälle im Zusammenhang mit magistral zubereiteten Noscapin-Hustensäften bekannt geworden: Zwei Kleinkinder aus Wiener Neustadt mussten wegen Vergiftungserscheinungen behandelt werden; mittlerweile soll es ihnen den Umständen entsprechend wieder gut gehen.
Laut einem BASG-Sprecher besteht der Verdacht auf Verunreinigung mit Atropin. Betroffen seien womöglich nur eine oder zwei Apotheken, es handele sich wohl eher um ein lokales Problem. Die Ermittlungen laufen, mehr könne zum derzeitigen Zeitpunkt nicht mit Sicherheit gesagt werden.
Als vorbeugende Sicherheitsmaßnahme empfiehlt die Behörde, ab sofort und bis auf Weiteres keine in der Apotheke erworbenen und dort zubereiteten Noscapin-Hustensäfte anzuwenden. Die Warnung gilt auch für andere Noscapin-haltige Zubereitungen, zum Beispiel Noscapin-Zäpfchen. Bei der Aufforderungen handele es sich allerdings um eine Vorsichtmaßnahme.
Die Apothekerkammer hatte die Apotheken zunächst über die Sperrung der Ausgangssubstanz von Gatt-Koller mit der Chargennummer 19.00428 informiert. Es bestehe der dringende Verdacht auf eine gesundheitsgefährdende Verwechslung bei der Abfüllung. Auch alle damit angefertigten Arzneimittel dürften nicht mehr abgegeben werden und seien unverzüglich aus dem Verkehr zu ziehen und sicherzustellen.
Am Nachmittag wurde die Abgabe dann komplett verboten. Apotheken, die in der Rezeptur entsprechende Stoffe vorrätig haben, sollen sich melden.
Bis vor einigen Jahren gab es in Österreich ein entsprechendes Fertigarzneimittel, das dann allerdings vom Markt genommen wurde. Seitdem fertigen die Apotheken entsprechende Zubereitungen auf Verordnung des Arztes, teilweise werden auch einzelne Stückzahlen angefordert. Über den Großhandel können die Rezepturen auch bei spezialisierten Apotheken angefordert werden.
Zuletzt hatte vor zwei Jahren im Zusammenhang mit Hustensaft ein tragischer Fall für Schlagzeilen gesorgt: Eine Frau stritt vor Gericht mit dem Hersteller eines Codein-Saftes über Schmerzensgeld. Im Januar 2015 war ihre fünfjährige Tochter im Schlaf verstorben, nachdem sie zuvor den vom Arzt verschriebenen Hustensaft Codipertussin (Codein) verabreicht bekommen hatte.