Glyphosat

Bayer: Unterstützung von US-Regierung dpa, 21.12.2019 12:05 Uhr

Neuer Faktor VIII: Bayer hat für sein PEGyliertes rekombinantes Protein BAY94-9027 die US-Zulassung beantragt. Foto: Bayer
Berlin - 

Bayer erhält im Berufungsverfahren gegen einen Schuldspruch wegen angeblicher Krebsrisiken von glyphosathaltigen Unkrautvernichtern Unterstützung der US-Regierung. Das Justizministerium reichte am Freitag einen sogenannten Amicus-Schriftsatz beim zuständigen Gericht in San Francisco ein. 

Bei dem Fall geht es um ein Urteil vom März, das Bayer in höherer Instanz aufheben lassen will. Der Kläger Edwin Hardeman hatte ein Unkrautvernichtungsmittel des von Bayer übernommenen US-Saatgutriesen Monsanto für seine Krebserkrankung verantwortlich gemacht. Eine Jury hatte geurteilt, dass der Konzern haftbar sei und zunächst eine Strafzahlung von gut 80 Millionen Dollar angeordnet. Später war diese auf 25,3 Millionen (22,7 Mio Euro) reduziert worden. Doch auch dagegen hatte Bayer Anfang dieser Woche Berufung eingelegt.

Die Rückendeckung der US-Regierung kam beim Konzern gut an. „Wir freuen uns, dass die Vereinigten Staaten ihre Sichtweise in diesem Verfahren eingebracht haben, die mit unseren Argumenten in diesem Fall übereinstimmt“, teilte Bayer am Freitag mit. Die Linie der US-Regierung war im Grunde allerdings auch vorher schon klar gewesen. Die Bundesumweltbehörde EPA hatte bereits zuvor betont, das umstrittene Pflanzengift Glyphosat – im Gegensatz zu mehreren US-Gerichtsurteilen – weiterhin nicht als krebserregend einzustufen.

Zuletzt gab es gegen Bayer in den USA rund 42.700 Glyphosat-Klagen wegen angeblicher Krebsgefahren. Der Konzern hatte sich die Probleme 2018 mit dem über 60 Milliarden Dollar teuren Monsanto-Kauf ins Haus geholt und die ersten drei US-Prozesse verloren. Alle weiteren Verfahren in diesem Jahr wurden verschoben. Die meisten Analysten erwarten, dass sich das Unternehmen über kurz oder lang auf einen milliardenschweren Vergleich mit den zahlreichen Klägern in den USA einigt. Darauf dringen auch die zuständigen Gerichte.