Der balearische Ministerpräsident José Ramón Bauzá (Volkspartei, PP) soll aus Eigeninteresse die Zulassung neuer Apotheken verzögert haben. Das zuständige Oberlandesgericht hat ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den Apotheker angeordnet. Der Mallorca-Zeitung zufolge wird wegen Amtsmissbrauch ermittelt.
Bauzá besitzt eine Apotheke in der Gemeinde Marratxí. Auch der Gesundheitsminister Martí Sansaloni ist Apotheker. Ein Kollege auf Menorca hatte Anzeige erstattet: Er warf insgesamt vier Politikern vor, wegen „offensichtlichem Eigeninteresse“ die Zulassung neuer Apotheken zu verzögern. Zudem seien mit einem neuen Gesetz die Spielregeln zugunsten der Politiker geändert worden.
Laut der Mallorca-Zeitung darf nach dem Ehrenkodex der regierenden Konservativen kein Politiker zur Wahl aufgestellt werden, der offiziell beschuldigt ist. Sollte Bauzá vorgeladen werden, dürfte er nicht mehr als Spitzenkandidat bei den Regionalwahlen im Mai antreten. Sansaloni habe angekündigt, mit der Justiz zusammenzuarbeiten. In Kürze würden im Rahmen einer großen Ausschreibung zahlreiche Lizenzen vergeben.
Erst im Juni 2014 hatte der balearische Gerichtshof das Amt des Premiers mit dem Betrieb einer Apotheke für vereinbar erklärt und damit die Klage der Oppositionsparteien PSOE (Spanische Sozialistische Arbeiterpartei) und Més per Mallorca (Mehr für Mallorca) von 2012 abgelehnt. Bauzá durfte seine Apotheke behalten.
Die Richter verwiesen damals darauf, dass Bauzá vor seinem Amtsantritt einen Stellvertreter für die Leitung der Apotheke benannt hatte. Schon damals warf die Opposition Bauzá vor, sein Amt und sein Privatunternehmen unrechtmäßig miteinander zu vereinbaren.
2007 hatte ein Gericht im Land noch anders entschieden: Die damalige Gesundheitsministerin Aina Salom durfte nicht gleichzeitig eine Apotheke besitzen. Die PSOE-Politikerin war daraufhin zurückgetreten. Die Richter verweisen jedoch in ihrer Entscheidung vom Juni darauf, dass Bauzá im Gegensatz zu Salom keinen Vertrag mit der öffentlichen Verwaltung abgeschlossen habe.
In Spanien dürfen alle 17 autonomen Regionen eigene Regeln zur Niederlassung von Apotheken aufstellen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte die Bedarfsplanung 2009 für europarechtskonform erklärt und dies auch in Verfahren aus anderen Ländern bestätigt.
APOTHEKE ADHOC Debatte