Italiens Apotheker haben das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Fremdbesitzverbot mit Erleichterung aufgenommen: „Es ist ein Urteil, das den Berufsstand stärkt. Diese Entscheidung muss bewirken, dass unsere Rolle im Gesundheitssystem für die Bürger erhalten bleibt und sogar ausgebaut wird“, sagte der Präsident der italienischen Apothekerkammer, Andrea Mandelli.
Der EuGH hatte am vergangenen Dienstag in den gemeinsam verhandelten Rechtssachen das deutsche und italienische Fremdbesitzverbot bestätigt. Italien war außerdem wegen des Beteiligungsverbots für Großhändler an kommunalen Apotheken von der EU-Kommission vor dem EuGH verklagt worden. Die Brüsseler Behörde hatte gegen Italien bereits 2005 ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet - es war das erste von bislang sieben Mahnschreiben, die die Kommission in Sachen Besitzbeschränkungen für Apotheken an Mitgliedstaaten verschickt hatte.
Italiens Apotheker sehen in dem Urteil deshalb auch an einen Stellvertretersieg: „Wir glauben, dass das Gerichtsurteil vor allem ein Sieg der europäischen Bürger ist, deren Rechte gestärkt wurden. Schließlich können sie auf ein Gesundheitssystem mit Apotheken vertrauen, das dem Schutz der Gesundheit und nicht dem Markt unterstellt ist“, sagte Mandelli.
Die Präsidentin des Apothekerverbands, Annarosa Racca, nannte die Luxemburger Entscheidung ein „historisches Urteil“. Die Europäische Kommission solle nach diesem Urteil erkennen, dass die Gesundheitspolitik den Gesundheitsschutz der Bürger im Blick haben müsse und nicht rein ökonomische Überlegungen, so Racca.
Auch Antonio Tomasini, Präsident des Gesundheitsausschuss im Senat, war sehr zufrieden mit dem Urteil, „das endlich der Apothekensituation in Italien gerecht wird“.
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