Gerichtsurteil

AstraZeneca siegt gegen Ketten

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Der britische Pharmakonzern AstraZeneca konnte den Rechtsstreit um die Vermarktung seines Protonenpumpenhemmers Nexium in der vergangenen Woche für sich entschieden. Das Bezirksgericht Columbia konnte keine Kartellrechtsverletzung feststellen und lehnte deshalb die Klage von Walgreen, Rite Aid und drei weiteren Drugstoreketten ab.

Um seine Umsätze abzusichern, hätte AstraZeneca schon Monate vor dem Fall des Patentschutzes für Prilosec (Omeprazol) verstärkt versucht, das teurere Nexium (S-Omeprazol) und die OTC-Variante von Prilosec zu verkaufen, so der Vorwurf der Einzelhändler. Das Gericht sah darin jedoch keinen Rechtsverstoß.

Omeprazol war der erste Protonenpumpenhemmer auf dem Markt. Mit fünf Milliarden Euro Jahresumsatz entwickelte sich Prilosec schnell zum Bestseller von AstraZeneca. Der Patentschutz des Präparates lief 2001 ab. Bereits im Oktober 2000 brachte der Konzern
mit Nexium das noch heute patentgeschützte S-Enantiomer des Wirkstoffs auf dem Markt.

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