Nicht nur die Dosis, sondern auch die Kombination macht das Gift: Die französischen Behörden schlagen seit dem Tod von zwei Jugendlichen Alarm, die aufgrund des Arzneimittelcocktails „Purple Drank“ gestorben sind. Das Gesundheitsministerium teilte in einem öffentlichen Schreiben mit, dass die genutzten OTC-Wirkstoffe ab sofort der Rezeptpflicht unterstellt werden, um das Risiko weiterer Fälle zu reduzieren. Auch wurde damit ein Versandverbot für diese Substanzen eingeführt.
„Purple Drank“ ist ein Cocktail aus einem Hustenstiller wie Codein und/oder Dextrometorphan, Promethazin als antihistaminerge Komponente, Limonade oder Saft und zerbröselten Bonbons. Die Mischung wird aufgrund des euphorisierenden Effekts in der Partyszene eingesetzt und kann zu schweren Nebenwirkungen führen sowie sogar tödlich enden. Durch das enthaltene Codein kann es zur Atemdepression kommen. Da oft auch Alkohol im Spiel ist, kann dieser die Wirkung verstärken und auch weitere Komplikationen verursachen. Die Effekte sind dosisabhängig.
Die arzneilichen Bestandteile des Mischgetränks sind in Frankreich bis zu einem bestimmten Wirkstoffgehalt ohne ärztliche Verschreibung erhältlich und können durch den niedrigschwelligen Zugang über die Apotheke schnell und einfach bezogen werden. Das Missbrauchspotenzial dieser Arzneistoffe ist bekannt.
Das Ministerium berichtet in der Mitteilung, dass der Konsum des Purple Dranks unter den Jugendlichen und jungen Erwachsenen in den vergangenen zwei Jahren zugenommen hat. Bislang habe es das Leben zwei junger Menschen gekostet. Außerdem seien 50 Fälle zu ernsten Nebenwirkungen von Dextrometorphan registriert worden, darunter seien 30 auf die Einnahme des Cocktails zurückzuführen. Die Behörden wurden aufgrund dieser negativen Entwicklung zu einer Gesetzesänderung sensibilisiert.
Gesundheitsministerin Agnès Buzyn hat nun entschieden, dass Codein, Dextrometorphan, Ethylmorphin und Noscapin verschreibungspflichtig werden. In Frankreich gibt es ein Rx-Versandverbot, folglich können Kunden diese Arzneimittel dann nicht mehr über Versandapotheken beziehen. Sie möchte durch die neue Regelung einen Schlussstrich unter die „potenziell tödlichen und gefährlichen Suchtpraktiken“ ziehen. Das Ministerium folgte der Empfehlung der Expertenkommission der Nationalen Agentur für die Sicherheit von Arzneimitteln und Gesundheitsprodukten (ANSM), die sich Ende Juni für eine Rezeptpflicht dieser Substanzen aussprach.
In Deutschland sind sowohl Codein als auch Phenothiazin ausnahmslos verschreibungspflichtig. Dextrometorphan unterliegt dagegen der Apothekenpflicht. Das rezeptfreie Opioid, entfaltet seine Wirkung über das zentrale Nervensystem und kann bei Überdosierung halluzinogene und euphorisierende Effekte haben sowie zu Rauschzuständen führen. Es ist allerdings auch möglich, dass Menschen, die den Wirkstoff sehr langsam abbauen, schon in therapeutischen Dosen diese Wirkungen bei sich bemerken können.
Über die missbräuchliche Anwendung von Dextrometorphan wird auch in Deutschland berichtet. Apotheker und PTA müssen nach § 17 Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) einem erkennbaren Arzneimittelmissbrauch in geeigneter Weise entgegentreten und bei begründetem Verdacht auf Missbrauch die Abgabe verweigern.
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