Anklage gegen CEO von Zur Rose

Apothekerverband: Oberhänsli hat gegen Recht verstoßen

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Berlin -

Mit seiner Anzeige hatte Pharmasuisse 2011 das Verfahren gegen Walter Oberhänsli, CEO von Zur Rose, in Gang gesetzt. Zur jetzt erfolgten Anklage will der Apothekerverband keine Stellung nehmen: „Pharmasuisse äußert sich nicht zu den konkreten Inhalten des laufenden Strafverfahrens der Staatsanwaltschaft Kreuzlingen“, so eine Sprecherin gegenüber APOTHEKE ADHOC. Es sei vom Gericht zu prüfen, ob das Heilmittelgesetz (HMG) verletzt wurde und somit ein strafrechtlicher Tatbestand vorliege. Pharmasuisse hat dazu eine klare Meinung.

Pharmasuisse erkenne den „Online-Trend und das Internet als Informationsquelle“ an, so der Verband. Medikamente sowohl in einer lokalen Apotheke als auch online bestellen zu können und nach Hause geliefert zu erhalten, sei heute ein berechtigtes Anliegen. Daher suche man „aktiv mit allen Marktteilnehmenden nach legalen Lösungen, die sich mit den Bestimmungen zum Schutz der Patientensicherheit des HMG vereinbaren lassen“. Die Digitalisierung schaffe neue und sichere Möglichkeiten, beispielsweise könne ein elektronisches Patientendossier (EPD) zum Einsatz kommen.

Was Zur Rose angeht, bleibt Pharmasuisse bei seiner Haltung: Das Unternehmen habe mit seinem Geschäftsmodell gegen „geltendes Recht“ verstoßen. „Ihr Modell orientiert sich an Umsatz und Gewinn und leistet keinen Beitrag zur Patientensicherheit und medizinischen Grundversorgung.“ Zudem sei der Medikamentenversand langsamer als der Hauslieferdienst einer lokalen Apotheke, der insbesondere in einer außerordentlichen Lage die Versorgung mit lebenswichtigen Gesundheitsprodukten rasch sicherstelle.

Pharmasuisse verweist in seiner Stellungnahme außerdem auf die geltenden Bundesgesetze, namentlich auf das HMG. Das Bundesgericht habe in seinem Urteil vom September 2015 bestätigt, dass der Versandhandel mit rezeptfreien Arzneimitteln eines ärztlichen Rezepts bedarf – und Zur Rose habe mit dem gewählten Vorgehen bewusst das Gesetz umgangen. Der Gesetzgeber in der Schweiz vertrete unverändert die Auffassung, dass der Online-Versand zulasten der Sicherheit für die Patienten gehe und somit ein Risiko für die Gesundheit darstelle. Pharmasuisse: „Anders als oft behauptet, senkt der Online-Versand die Kosten des Gesundheitswesens nicht, weil er mengen- und gewinnorientiert ist. Anfallende Mehrkosten für die Behebung von entstandenen Gesundheitsschäden durch falschen Medikamentengebrauch aufgrund der fehlenden professionellen und persönlichen Fachberatung müssen durch die Allgemeinheit getragen werden.“

Die bestehenden und kommenden Lieferengpässe zeigten klar auf, dass Medikamente keine normalen Konsumgüter seien. Medikamente benötigten einen speziellen Status, um die Bevölkerung und insbesondere Patienten sicher und jederzeit versorgen zu können. „Unkontrollierte Online-Hamsterkäufe sind nicht nur illegal, sondern torpedieren auch die Stabilisierung der Versorgungssicherheit.“

Gerade während der Corona-Pandemie hätten die Apothekenteams ihre Systemrelevanz für die medizinische Grundversorgung der Bevölkerung eindrücklich bewiesen, während Zur Rose versucht habe, „aus der Corona-Pandemie mit einer Lockerung der geltenden Bestimmungen Kapital zu schlagen“. Mit Sonderaktionen wie Verlängerung der Öffnungszeiten, Beratungen und Alternativlösungen bei Medikamentenlieferengpässen, Eigenherstellung von Desinfektionsmittel, zum Teil aufwändigen Schutzmassnahmen für Kunden und Personal und wichtigen Informationen zur Medikamentenbevorratung hätten sie ihre Funktion als erste Anlaufstelle auch in außerordentlichen Zeiten sichergestellt. „Lokale Apotheken sind systemrelevant, helfen akuten und chronisch kranken Patienten, übernehmen Präventivdienstleistungen, entlasten Hausärzte und Notfallaufnahmen der Spitäler und tragen zur Eindämmung der Kosten im Gesundheitswesen bei“, so Pharmasuisse.

Die lokalen Apotheken hätten in der Corona-Krise ihren bestehenden Hauslieferdienst und den legalen Nachversand hochgefahren, um ihre Kunden zu schützen und insbesondere den Risikogruppen Expositionszeiten zu ersparen. Das aktuelle Versorgungssystem mit Medikamenten habe sich gerade während der Corona-Pandemie besonders bewährt. Die Menschen seien häufig verunsichert und wünschten mehr denn je eine persönliche Beratung durch eine Fachperson. Die direkte Fachberatung durch hoch qualifiziertes Personal stelle sicher, dass Personen mit dem richtigen Wirkstoff behandelt würden und Medikamente in der korrekten Dosierung einnähmen.

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