Frankreich

Apothekerkammer will vor EuGH klagen

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Die französische Apothekerkammer will sich der von der Europäischen Kommission verhängte Kartellstrafe von 5 Millionen Euro nicht beugen. „Wir erwägen eine Nichtigkeitsklage beim Europäischen Gerichtshof“, sagte Kammerpräsidentin Isabelle Adenot. Die Sanktion sei ungerechtfertigt.

„Ich kann nicht zulassen, dass behauptet wird, die Kammer habe den Patienten und dem französischen Staat geschadet“, so Adenot. Die Kammer habe stets die Interessen der öffentlichen Gesundheit geschützt.

Die EU-Kommission wirft der Kammer vor, auf dem französischen Markt für biomedizinische Analysen Mindestpreise durchgesetzt und insbesondere Laborgruppen behindert zu haben. Gestern verhängte sie eine Strafe in Höhe von 5 Millionen Euro wegen Wettbewerbsverzerrung.

In Frankreich dürfen medizinische Untersuchungslabore nur durch so genannte „klinische Biologen“ betrieben werden - das sind entweder Pharmazeuten oder Mediziner. Allerdings können auch ausländische Biologen in Form einer juristischen Person in Frankreich Labore betreiben. Berufsfremde Kapitalgesellschaften aus Ländern ohne Fremdbesitzverbot können damit in Frankreich als Biologen und damit als Mehrheitsbesitzer anerkannt werden.

Die Apothekerkammer hat die Aufsicht über die Labore. Sie habe ihre disziplinarischen Befugnisse systematisch genutzt, um Laborgruppen zu behindern, so der Vorwurf der EU-Kommission.

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