Schweiz

Apotheker zeigen „Zur Rose“ an

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In Deutschland wackelt die Versanderlaubnis, und auch in der Heimat hat „Zur Rose“ Ärger: Obwohl Arzneimittel in der Schweiz nur verschickt werden dürfen, wenn ein Rezept vorliegt, bietet die Versandapotheke seit Anfang des Jahres OTC-Arzneimittel an. Die Patienten müssen hierzu Gesundheitsfragen beantworten, von „Zur Rose“ beauftragte Ärzte stellen dann die entsprechenden Rezepte aus. Der schweizerische Apothekerverband PharmaSuisse will nun juristisch gegen diese Praxis vorgehen.

PharmaSuisse hat das zuständige Gesundheitsdepartment des Kantons Thurgau um Stellungnahme gebeten. „Die Gesundheitsfragen sind zu wenig, um ein Rezept auszustellen“, sagte ein Verbandssprecher. Schließlich könnten in der Internetmaske beliebige Angaben gemacht werden. Der Verband sieht die Patientensicherheit gefährdet. Gleichzeitig sorgt er sich um die Gleichberechtigung von Apotheken und Versandhandel: „Die Apotheken können Aufgaben auch nicht einfach delegieren“, so der Sprecher.

Bei „Zur Rose“ weist man die Vorwürfe zurück: „Wir bewegen uns im legalen Rahmen“, sagte eine Unternehmenssprecherin. Der Versandhandel sei erlaubt, wenn ein Rezept vorliege. „Zur Rose“ führe eine doppelte Kontrolle durch: Ärzte überprüften die Angaben bei den Gesundheitsfragen, Apotheker die verschriebenen Medikamente. Zudem gebe es eine Mengenbeschränkung.

Nun muss das Department entscheiden, ob OTC-Medikamente mit einem per Ferndiagnose ausgestellten Rezept versendet werden dürfen. Mit einem Entscheid rechnen die Apotheker frühestens in mehreren Wochen. Sollten sich die Behörden auf die Seite von „Zur Rose“ stellen, schließt der Verband eine Klage vor Gericht nicht aus.

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