Apotheker und Ärzte streiten über Daten Janina Rauers, 18.11.2009 14:15 Uhr
Während in Deutschland noch über die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) debattiert wird, gehört die E-Card in Österreich längst zum Alltag. Diskussionen gibt es trotzdem: Apotheker, Ärzte und Regierung streiten derzeit über die Datenspeicherung auf externen Servern. Bislang konnten nur die Apotheken einer Testregion die zentral gespeicherten Verordnungen auf Wechselwirkungen überprüfen. Nun sollen versuchsweise in Tirol auch Ärzte und Krankenhäuser auf die Daten zugreifen können.
Auf der E-Card selbst sind Versichertendaten gespeichert. Medikamentendaten sollen extern in einer Datenbank gespeichert werden. Nach Ansicht der Apotheker soll der Zugriff für Ärzte auf Rx-Medikamente beschränkt werden. „Der Betriebsarzt braucht nicht zu sehen, dass der Mitarbeiter Johanniskraut gegen Depressionen gekauft hat“, sagte der Tiroler Landesgeschäftsstellenleiter der österreichischen Apothekerkammer, Martin Hochstöger.
Apotheker dagegen sollen weiterhin sowohl OTC- als auch Rx-Medikamente einsehen können: „Wir brauchen einen Ort, an dem alle Informationen zusammenlaufen. Die Apotheke bietet sich dafür besonders an“, sagte eine Sprecherin der Österreichischen Apothekerkammer gegenüber APOTHEKE ADHOC. Medikamente könnten so vor der Ausgabe auf Neben- und Wechselwirkungen überprüft werden. Die Tiroler Landesregierung fordert dagegen eine umfassende Liste auch für Ärzte, damit Wechselwirkungen vermieden werden könnten.
Auch über den Speicherort der Daten wird gestritten. Die Apothekerkammer setzt sich dafür ein, dass die Daten bei der für die Rezeptabrechnung zuständigen Pharmazeutischen Gehaltskasse gespeichert werden. „Datenschützer haben die Speicherung der Daten bei der Pharmazeutischen Gehaltskasse bereits für das erste Modellprojekt geprüft und bewilligt“, so die Kammer-Sprecherin. Die Kasse sei ein eigenständiges Unternehmen, das nicht zur Kammer gehöre.
Die Ärzte fordern eine Speicherung an einem „neutralen Ort“. Ein Server bei der Apothekerkammer beispielsweise sei ausgeschlossen, sagte der Präsident der Tiroler Ärztekammer, Artur Wechselberger. Möglich sei die Speicherung bei einem Drittanbieter oder beim Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.