Schweiz

Apotheker stoppen Praxisapotheken

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Ärzte in den Schweizer Städten Zürich und Winterthur können nicht wie vorgesehen schon ab Januar selbst dispensieren. Im September hatte das Schweizer Bundesgericht eine von den Medizinern initiierte Volksabstimmung für rechtens erklärt und den rund 1800 Ärzten aus den beiden Städten die Abgabe gestattet. Weil drei Apotheker vor dem Zürcher Verwaltungsgericht Revision gegen das Urteil eingelegt hatten, kann die Zürcher Gesundheitsdirektion den Medizinern keine Freigabe erteilen.

Bislang war die Selbstdispensation im bevölkerungsreichsten Kanton der Schweiz nur Ärzten auf dem Land erlaubt. Nachdem Urteil des Bundesgerichtes haben schon mehr als 500 Mediziner aus den Städten Zürich und Winterthur eine Praxisapotheke beantragt. Bis die Mediziner Arzneimittel abgeben dürfen, müssen sie sich allerdings noch etwas gedulden: „Die Umsetzung des Beschlusses bleibt durch die Beschwerde bis auf Weiteres blockiert“, heißt es in einer Mitteilung der Gesundheitsbehörde.

Die drei Apotheker beziehen sich auf die festgelegte Übergangsfrist: Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs hatte der Zürcher Regierungsrat festgelegt, dass die Mediziner schon ab Januar selbst dispensieren dürfen. Die Apotheker hatten protestiert und eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren gefordert. Die Entscheidung über den Startzeittermin für die Zürcher Praxisapotheken muss nun vom Zürcher Verwaltungsgericht getroffen werden.

 

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