Apotheker planen Verfassungsklage Patrick Hollstein, 11.01.2008 13:41 Uhr
Die Apotheker des Kantons Basel-Landschaft wollen vor dem kantonalen Verfassungsgericht oder Bundesgericht gegen die ärztliche Selbstdispensation klagen. Am Donnerstag hatte sich das Parlament in erster Lesung des neuen Gesundheitsgesetzes gegen eine Einschränkung der Abgabe von Arzneimitteln durch Ärzte ausgesprochen.
Der Antrag hatte vorgesehen, Ärzten nur noch bei der erstmaligen Behandlung eines Patienten mit einem bestimmten Arzneimittel die Abgabe der kleinstmöglichen Packung zu erlauben. Einem anderen Kompromiss zufolge sollten Ärzte nur noch in Gemeinden ohne eigene Apotheke dispensieren dürfen. Doch auch die Mediziner mussten eine Schlappe hinnehmen: So dürfen die Praxisapotheken in Zukunft keine Heime mehr beliefern und müssen ein umfassenderes Sortiment an Arzneimitteln vorrätig halten.
Der Basellandschaftliche Apothekerverein strebe daher kein Referendum gegen das Gesamtpaket an, werde aber gegen die geltenden Bestimmungen zur Selbstdispensation klagen, erklärte Verbandspräsident Urs Gmünder gegenüber APOTHEKE ADHOC. Die Pharmazeuten hatten in dieser Woche zum wiederholten Mal aus Protest Arzneimittelmüll vor dem Gebäude der Kantonsregierung aufgetürmt.
Den Apothekern geht es nicht nur um den Grundsatz, dass Ärzte nicht an den eigenen Verordnungen verdienen dürfen. "Wir halten den speziellen pharmazeutischen Sachverstand für unersetzlich bei der Arzneimitteltherapie", so Gmünder. Anders als einige Verbraucherschützer glaubt der Verbandspräsident auch, dass durch ein Verbot der Selbstdispensation die Apothekendichte und damit die Versorgungsqualität gerade steigen würde.
In Basel-Land ist, wie in zwölf anderen Kantonen der Deutschschweiz auch, die Selbstmedikation traditionell erlaubt. Einer Studie der Krankenkasse Helsana zufolge geben die knapp 4000 schweizerischen Praxisapotheken pro Jahr Medikamente im Wert von umgerechnet 183.000 Euro abgeben. Der Gewinn je Praxis liegt im Durchschnitt bei 35.000 Euro.