Belgien

Apotheker müssen substituieren

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Berlin -

In Belgien wird derzeit das gesamte Verschreibungssystem für Medikamente umgestellt: Ab April dürfen Ärzte nur noch Wirkstoffrezepte ausstellen. Der Apotheker ist verpflichtet, das günstigste Medikament auszuwählen. Hinzu kommt eine Preissenkung aller Rx-Arzneimittel, die von der staatlichen Krankenversicherung übernommen werden. Allein in diesem Jahr will die Regierung mit den Maßnahmen knapp 180 Millionen Euro einsparen.

 

Die Wirkstoffverschreibung soll zunächst mit Antibiotika und Fungiziden getestet werden: Seit Anfang März verschreibt der Mediziner nur noch Wirkstoffe auf INN-Basis. Der Apotheker muss dann ein Arzneimittel aussuchen, das maximal 5 Prozent teurer ist als das am günstigsten verfügbare Präparat. In Belgien werden derzeit fast 90 Prozent aller Rezepte auf den Namen des Präparates ausgestellt. Künftig soll der Arzt nur noch aus medizinischen Gründen die Wirkstoffverschreibung verweigern dürfen.

Ab April werden die Preise von Rx-Medikamenten nach Patentablauf zudem neu berechnet: Bislang wurden Arzneimittel nach Ablauf des Patents in Festbetragsgruppen eingeordnet und ihr Preis um 31 Prozent gesenkt. Künftig soll die Preissenkung 41 Prozent betragen. Nach vier Jahren im Referenzpreissystem werden die Preise um weitere 7 Prozent gesenkt.

Auf die Vergütung der Apotheker dürfte die Preissenkung allerdings keine großen Auswirkungen haben: Um die Abhängigkeit von den Herstellerpreisen zu verringern, war im Frühjahr 2010 die prozentuale Marge der Apotheker weitgehend durch Fixbeträge ersetzt worden: Pro abgegebener Packung erhalten sie seitdem ein Honorar in Höhe von 3,88 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Hinzu kommt eine degressive Marge: 6,04 Prozent bis zu einem Herstellerabgabepreis von 60 Euro, 2 Prozent bei teureren Packungen. Im rechnerischen Durchschnitt sollen 80 Prozent des Honorars durch den Fixbetrag abgedeckt werden.

 

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