Der Mord am österreichischen Apotheker und Ex-Kammerpräsidenten Heinrich Burggasser wird ab kommenden Montag, 13. November, am Wiener Straflandesgericht verhandelt. Der 74-Jährige war in der Silversternacht mutmaßlich von einem 50-jährigen polnischen Staatsangehörigen erschlagen worden. Dieser gilt laut eines psychiatrischen Gutachtens zwar als zurechnungsfähig, soll aber aufgrund einer schweren Persönlichkeitsstörung hochgefährlich sein. Der Prozess ist für zwei Tage anberaumt.
Dem 50-Jährigen wird vorgeworfen, den 74-jährigen Apotheker in seinem Haus im Wiener Bezirk Donaustadt getötet zu haben. Der Angeklagte beteuert bis zuletzt seine Unschuld. Er sei zudem nicht der Mann, der von der Staatsanwaltschaft angeklagt wurde – er hieße ganz anders. Aufgrund der Erkenntnisse des psychiatrischen Sachverständigen beantragt die Staatsanwaltschaft die Unterbringung des 50-Jährigen in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Dessen Anwältin erklärte gegenüber der „APA“, der Angeklagte habe ihr gegenüber „wirre Angaben“ gemacht. Im Falle einer Verurteilung drohen dem mutmaßlichen Täter bis zu 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft sowie der Maßnahmenvollzug.
Der offenbar obdachlose Angeklagte soll in den Wintermonaten immer wieder Einbrüche unternommen haben. Regelmäßig habe er versucht, in unverschlossene Häuser in den Wiener Bezirken oberhalb der Donau einzusteigen – mutmaßlich, um sich Nahrung und einen sicheren Schlafplatz zu sichern.
Der Mord am Ex-Präsidenten der Österreichischen Apothekerkammer (ÖAK) war in seiner Brutalität schockierend. Der Beschuldigte habe sein Opfer überrascht und direkt angegriffen. Die gefesselte Leiche Burggassers wies extreme Kopfverletzungen und Misshandlungsspuren am ganzen Körper auf. Nach der Tat soll der mutmaßliche Täter sich noch mehrere Tage im Haus aufgehalten haben. Als Beute nahm er die Geldbörse und Schuhe des Apothekers mit. Belastet wird der Mann durch am Tatort sichergestellte DNA-Spuren sowie Blut der Opfer auf seiner Kleidung.
Außerdem wird dem mutmaßlichen Täter ebenfalls der Mord an einer jungen Mutter zur Last gelegt. Diese soll er durch massive Gewalteinwirkungen gegen den Kopf und durch mehrere Messerstiche getötet haben. Auch nach dieser Tat habe sich der Beschuldigte mehrere Tage im Haus seines Opfers aufgehalten und im Anschluss ihre Schuhe mitgenommen.
In beiden Fällen gehen die Ermittelnden davon aus, dass das Vorgehen des 50-Jährigen nicht geplant war und es sich sowohl beim Apotheker als auch bei der jungen Mutter um Zufallsopfer handelt.
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