Schweiz

Apotheker klagen gegen Volksentscheid

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Die Apotheker des Kantons Zürich wollen beim schweizerischen Bundesgericht in Lausanne Beschwerde gegen die uneingeschränkte ärztliche Selbstdispensation einreichen. Nach einer Volksabstimmung sollen die Mediziner auch in den beiden Städten Zürich und Winterthur ab 2010 Medikamente abgeben dürfen. Dies war bislang nur ihren Kollegen auf dem Land erlaubt.

Nach Ansicht der Apotheker widerspricht die Neuregelung dem übergeordneten Bundesrecht, speziell dem eidgenössischen Krankenversicherungs- sowie dem eidgenössischen Heilmittelgesetz, die beide die Abgabe durch Ärzte nur in Ausnahmefällen erlauben.

Im November hatten sich bei einer Volksabstimmung knapp 54 Prozent der Wähler für eine Initiative „Ja zur Wahlfreiheit beim Medikamentenbezug“ ausgesprochen, die von der Ärztegesellschaft des Kantons lanciert worden war. Allerdings hatten ausgerechnet die Einwohner der beiden Städte der Initiative eine Abfuhr erteilt. Dagegen stimmte die Landbevölkerung, die von der Neuerung eigentlich überhaupt nicht betroffen ist, für die Selbstdispensation - offenbar aus Angst, die bestehenden Praxisapotheken zu verlieren.

Der Apothekerverband des Kantons sowie sechs Privatkläger wollen nun abklären lassen, inwiefern der Versorgungsauftrag für Medikamente ausschließlich den Apothekern zusteht. Die Unterteilung Stadt/Land ist ihrer Meinung nach bereits 2005 vom Bundesgericht 2005 gestützt worden.

Kritiker werfen den Apothekern vor, schlechte Verlierer zu sein, nachdem bereits mehrfach an der Urne für die Selbstdispensation entschieden wurde. Die Apotheker berufen sich dagegen auf ihre existenzielle Gefährdung.

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