Frankreich

Apotheker erhalten Impfrecht

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Berlin -

Französische Apotheker dürfen ab 2019 ihre Kunden impfen. Die Regierung von Präsident Emmanuel Macron hat im Rahmen ihrer Gesundheitsstrategie 2018 bis 2022 beschlossen, dass ab dem nächsten Jahr in Apotheken Grippeimpfungen durchgeführt werden dürfen. Vorausgegangen waren gute Erfahrungen mit einem Pilotprojekt in zwei Regionen.

Rund 35.000 Menschen würden sich von September 2017 bis März 2018 in den 3000 teilnehmenden Apotheken gegen die Grippe impfen lassen, hatte das französische Gesundheitsministerium prognostiziert. Am Ende waren es fast 160.000. Entsprechend musste auch das Budget von 250.000 auf 800.000 Euro erhöht werden, denn die Apotheken erhalten ein Honorar von fünf Euro pro Impfung.

Die Pilotphase zur Erprobung von Grippeimpfungen in Apotheken war vergangenes Jahr in den beiden Regionen Auvergne-Rhône-Alpes und Nouvelle-Aquitaine gestartet, da Frankreich weit von der Durchimpfungsrate entfernt war, die die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfiehlt: Statt 75 waren 2016 nur 46 Prozent bei den gefährdeten Bevölkerungsgruppen. „Die Risikokontrolle ist bei vielen Infektionskrankheiten unzureichend.“ Dies sei auf eine unzureichende Impfquote oder eine unbeherrschte Übertragung zurückzuführen, hieß es dazu in der Gesundheitsstrategie der französischen Regierung.

Durch Impfungen in Apotheken soll nun die Verfügbarkeit und dadurch letztendlich die Durchimpfungsquote erhöht werden. Es gibt jedoch Einschränkungen: Schwangere Frauen und Menschen, die zuvor nicht gegen Grippe geimpft wurden, dürfen das auch nach der Reform nicht in der Apotheke erledigen lassen. Überprüft werden die Angaben über das elektronische Impfbuch im Dossier Pharmaceutique, der digitalen Patientenakte, die es in Frankreich bereits seit 2007 gibt. Außerdem müssen die Apotheker zuvor eine gesonderte Schulung absolvieren. Unterstützung erhalten sie in Form einer Plattform auch von der französischen Apothekerkammer.

Wie in Deutschland scheiden sich auch in Frankreich die Geister beim Thema Impfrecht – insbesondere zwischen Ärzten und Apothekern. Die französischen Ärzte kritisieren, die Patienten würden von den Apothekern nicht ausreichend informiert. Der Erfolg der Aktion in blanken Zahlen lässt diese Kritik aber offensichtlich untergehen. Frankreich folgt mit der Entscheidung auch den Empfehlungen des Europäischen Apothekerverbandes PGEU, der erst kürzlich einen Report mit Best-Practice-Beispielen veröffentlicht und eine vereinheitlichte Ausweitung der Kompetenzen der Apotheker empfohlen hatte.

Apotheker sollen demzufolge europaweit stärker in die nationalen Impfstrategien eingebunden und in die Lage versetzt werden, „neue und innovative Dienstleistungen anzubieten, um auf die Bedrohung durch übertragbare Krankheiten und den Widerstand gegen Impfungen zu antworten“. Damit ist insbesondere die Prävention von Infektionskrankheiten gemeint, denn hier zeigt sich der gesundheitspolitische Flickenteppich besonders deutlich.

Mittlerweile kann man sich in zwölf europäischen Ländern in Apotheken gegen die Grippe impfen lassen, in sieben von ihnen von einem approbierten Apotheker, in drei von ihnen auch von Ärzten oder Krankenschwestern. In drei Ländern wiederum müssen Arzt oder Krankenschwester anwesend sein, um eine Impfung vorzunehmen. Innerhalb der Gruppe von Ländern, in denen Apotheker impfen dürfen, sind die Anforderungen daran relativ gleich: So müssen Apotheker beispielsweise in Portugal einen Impfkurs belegen und das Zertifikat, das sie dafür erhalten, aller fünf Jahre erneuern. Außerdem müssen sie nachweisen, dass sie sich laufend fortbilden und ein Erste-Hilfe-Zertifikat vorlegen. Dabei muss nicht nur die Fähigkeit zur Wiederbelebung nachgewiesen werden, sondern auch der Umgang mit Adrenalin-Injektoren für den Fall eines anaphylaktischen Schocks bei der Impfung.

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