Apotheker dürfen vor Gericht Désirée Kietzmann, 29.01.2009 12:32 Uhr
Apotheker in den USA können sich gegen die Abgabe der „Pille danach“ wehren. Dies entschied der Oberste Gerichtshof in Illinois nach einer Klage von zwei selbstständigen Apothekern und drei Zusammenschlüssen. Sie hatten wegen ihrer persönlichen, moralischen und religiösen Ansichten eine Verwaltungsvorschrift (VwV) angefochten, die sie zur Bedienung eines Rezeptes mit dem Präparat „Plan B“ (Levonorgestrel) zwingt.
Bereits in den zwei Vorinstanzen hatten die Kläger versucht, Rechtsschutz und Unterlassungsanspruch zu erwirken. Die Gerichte wiesen die Beschwerden der Apotheker jedoch zurück: Sie hätten die ihnen zur Verfügung stehenden Rechtsmittel nicht ausgenutzt, hieß es zur Begründung.
Dies sah der Oberste Gerichtshof nun anders und entschied, dass die Klagen nicht hätten abgewiesen werden dürfen. Die Gerichte müssen sich nun erneut mit der Angelegenheit beschäftigen. In ihrer Begründung plädierten die Richter für eine weniger strenge Fassung der VwV, die mehr Ausnahmen für Apotheker mit religiösen Bedenken vorsieht.
Rod Blagojevich, Gouverneur des Bundesstaates Illinois, hatte die VwV 2005 erlassen. Apothekern wurde dadurch verboten, Frauen mit einem Rezept für die „Pille danach“ abzuweisen. Apotheker, die „Plan B“ nicht abgeben wollen, sollten sich einen anderen Beruf suchen, sagte Blagojevich als Reaktion auf das Urteil.