Österreich

Apotheker beklagen Deutschland-Exporte

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Berlin -

Österreichische Apotheker beklagen eine künstliche Verknappung bei hochpreisigen Medikamenten. Exporte von teuren Arzneimitteln sollen dazu führen, dass sie in Österreich tagelang nicht verfügbar sind. Aus rechtlicher Sicht ist das zulässig. Als Lösung, die die Häufigkeit von solchen Lieferengpässen zumindest verringern soll, wird die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für Medikamente diskutiert.

„Und was soll ich jetzt machen?“ Diese Frage, sagt Apotheker Wolfgang Rizy, bekomme er regelmäßig zu hören. Der Pharmazeut, der die Dreifaltigkeits-Apotheke im oberösterreichischen Grieskirchen betreibt, hat keine Lust mehr, seinen Kunden immer wieder erklären zu müssen, dass ihr Medikament nicht sofort lieferbar ist.

Betroffen sind nach Informationen der Regionalzeitung Oberösterreichische Nachrichten etwa 1 bis 2 Prozent der Kunden, die rezeptpflichtige Medikamente brauchen, vor allem Diabetiker, Epileptiker und krebskranke Menschen. So musste eine Frau aus dem Bezirk Grieskirchen drei Tage ihre Krebstherapie unterbrechen, weil ihre Kombination aus Tafinlar und Mekinist, die pro Monat rund 10.000 Euro kostet, nicht verfügbar war. Sie habe, berichtet OÖN, zahlreiche Apotheken erfolglos abgeklappert. Erst nach drei Tagen traf das benötigte Medikament ein.

Auch Jörg Mayrhofer von der Schutzengel-Apotheke in Linz sowie ein Apotheker aus Wels, der ungenannt bleiben wollte, kennen das Problem. Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, bestätigte die Lieferschwierigkeiten, betonte aber, dass die Engpässe nicht lebensbedrohend seien. „Mit viel Aufwand lässt sich immer noch etwas organisieren“, sagte sie.

Warum entstehen im Alpenland vor allem bei hochpreisigen Medikamente Lieferengpässe? Ein Grund seien Exporte von teuren Arzneimitteln. „Theoretisch haben wir in Österreich Zugriff auf die modernsten Medikamente. Aber in der Praxis wird im Ausland oft mehr dafür bezahlt wird“, sagte Thomas Veitschegger, Präsident der oberösterreichischen Apothekerkammer, den OÖN. Zwar wollte der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger nichts davon hören, dass Österreich ein „Niedrigpreisland“ sein soll. Im Durchschnitt hätten die Preise in Österreich 2015 um 1,5 Prozent über dem EU-Mittelwert gelegen. Aber auch dort räumte man ein, dass insbesondere Deutschland ein Hochpreisland für Medikamente sei.

Vor allem Großhändler, aber vereinzelt auch Apotheker würden von den Exporten profitieren, sagte der Apotheker Rizy: „Einige meiner Kollegen kaufen vergleichsweise günstige Hochpreis-Medikamente und verkaufen sie mit bis zu 50 Prozent Aufschlag weiter nach Deutschland – dann gibt es in Österreich zu wenige Arzneimittel, und die Leidtragenden sind die Patienten“, behauptete er gegenüber der Regionalzeitung.

Mursch-Edlmayr stellte zwar klar, dass der Export von Medikamenten in Österreich rechtlich erlaubt ist. „Aber ich habe ein ethisches Problem damit, wenn der Patient sein Medikament nicht bekommt“, betonte sie. Grundsätzlich besagen die österreichischen Gesetze, dass der Export innerhalb der EU nicht verboten ist, denn es gilt der freie Warenverkehr. Allerdings ist im Arzneimittelgesetz auch geregelt, dass die Pharmahersteller, der Großhandel und die Apotheken eine kontinuierliche Belieferung sicherstellen müssen, damit der Bedarf der Patienten im Inland gedeckt ist.

Auf Nachfrage der Regionalzeitung schoben sich Arzneimittelhersteller und Großhändler zum Teil gegenseitig die Verantwortung zu. „Der freie Warenverkehr kann zu Lieferengpässen führen, weil durch bessere Preise im Ausland ein Großhändler oder auch Apotheker eine höhere Marge erreichen kann“, erklärte Jan Oliver Huber, Generalsekretär des Verbands der pharmazeutischen Industrie Österreichs (Pharmig). Beim Großhandelsverband Phago will man das so nicht stehen lassen. „Unsere Großhändler exportieren erst, wenn der österreichische Markt versorgt ist“, sagte Phago-Generalsekretärin Monika Vögele.

Im Gesundheitsministerium kennt man offenbar das Problem: „Einen Export von Medikamenten sehen wir natürlich nicht gerne, aber solange er sich im Rahmen der Gesetze bewegt, ist er nicht zu verhindern“, wird eine Sprecherin des Ministeriums zitiert.

Im Dezember hat das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) einen Runden Tisch zum Thema Arzneimittelengpässe veranstaltet. Im Fokus stand dabei die Einführung einer gesetzlichen Meldepflicht für Medikamente. Die könnte, so die Hoffnung, die Häufigkeit von Verknappungen zumindest reduzieren helfen. Wann die Meldepflicht umgesetzt werden soll, steht noch nicht fest. Die Kammerpräsidentin sieht darin jedenfalls einen Schritt in die richtige Richtung. Die Meldepflicht für nicht verfügbare Medikamente könne, so Mursch-Edlmayer, zu mehr Transparenz und Information führen.

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