EuGH-Schlussanträge

Apothekenverfahren verschoben

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Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) standen in dieser Woche eigentlich erneut die Apotheken auf der Tagesordnung: Im spanischen Vorlageverfahren zur Bedarfsplanung waren die Schlussanträge des portugiesischen Generalanwalts Luís Miguel Poiares Pessoa Maduro für morgen vorgesehen. Doch der Termin wurde verschoben.

Über die Gründe konnte man beim EuGH auf Nachfrage keine Angaben machen: Bei mehr als 1200 Rechtssachen pro Jahr komme so etwas immer mal wieder vor, hieß es. Auch den betroffenen Parteien wurde offenbar kein Grund genannt.

Ein neuer Termin für die Schlussanträge wurde ebenfalls nicht genannt. Nach Informationen von APOTHEKE ADHOC soll als neuer Termin der 30. September anberaumt sein. Beim EuGH wurde dies auf Nachfrage nicht bestätigt.

Das Verfahren geht auf zwei spanische Apotheker zurück, die wegen der Niederlassungsbeschränkungen keine Apotheke eröffnen durften. María del Pilar Chao Gómez und José Manuel Blanco Perez hatten daraufhin das Gesundheitsministerium des Fürstentums Asturien verklagt.

In der autonomen Region im Norden Spaniens gelten Auflagen zu Mindestabständen und zur Bevölkerungsdichte bei neuen Niederlassungen. Auch die Weitergabe bestehender Apotheken ist gesetzlich geregelt. In Spanien dürfen alle 17 autonomen Regionen diesbezüglich eigene Vorgaben machen, die zum Teil sehr unterschiedlich ausgestaltet sind.

Im November 2006 hatte der Oberste Gerichtshof des Fürstentums Asturien (Tribunal Superior de Justicia de Asturias, TSJA) dem EuGH ein Ersuchen um Vorabentscheidung vorgelegt. Die Richter hatten die Vorlage im Juni 2007 zunächst wegen Formfehlern abgewiesen. Die neu formulierte Klage ging Weihnachten 2007 beim EuGH ein. Die mündliche Verhandlung fand am 19. Mai statt - direkt im Anschluss an die Urteilsverkündung im Fall DocMorris.

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