Ungarn

Apothekenketten reichen Verfassungsklage ein

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Die ungarische Apothekenketten haben Verfassungsklage gegen das neu eingeführte Fremdbesitzverbot eingereicht. Seit Anfang des Jahres müssen Apotheken mehrheitlich im Besitz von Apothekern sein; Großhändler, Pharmahersteller und Offshore-Investoren dürfen sich überhaupt nicht beteiligen. Die bestehenden Ketten haben eine Frist bis 2017, um ihre Anteile zu verkaufen. „Die Zeit ist nicht ausreichend, um die Apotheken auf die Veränderungen vorzubereiten“, sagt die Präsidentin des ungarischen Apothekenkettenverbandes, Karolina Korodi. Generell sei der rückwirkende Eingriff des Staates in bestehendes Eigentum verfassungswidrig.

Bis 2014 müssen die Ketten mindestens ein Viertel der Besitzanteile pro Apotheke an einen Apotheker übertragen. Der Kettenverband warnt, dass die Approbierten ihre pharmazeutischen Aufgaben wegen der neuen unternehmerischen Pflichten vernachlässigen könnten: „Bislang konnten Apotheker ihren Job frei durchführen, ohne die Verantwortung des Inhabers mittragen zu müssen“, sagte Korodi.

Die Übernahme der Standorte durch Pharmazeuten sei zudem nicht praktikabel: Die meisten Apotheker könnten den Erwerb gar nicht finanzieren, so Korodi. Der Anteil der Lohnzahlungen am Apothekengewinn sei so hoch, dass die Pharmazeuten keinen Kredit bekämen.

Der ungarische Apothekerverband räumt der Klage des Kettenverbandes keine großen Chancen ein. Vor zehn Jahren sei eine ähnliche Klage abgewiesen worden: 2001 hatte die damalige rechts-konservative Regierung, ebenfalls unter Viktor Orbán (Fidesz Partei), erstmals eine Regelung eingeführt, nach der Apotheker die Mehrheit an Apotheken halten müssen. Kurz vor Ablauf der sechsjährigen Übergangsfrist kippte die sozial-liberale Nachfolgeregierung die Pläne und erlaubte den uneingeschränkten Fremdbesitz.

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