Atorvastatin-Patent

Apotheken zwischen Teva und Pfizer APOTHEKE ADHOC, 01.07.2011 09:52 Uhr

Berlin - 

In Großbritannien kämpft Pfizer derzeit um die Exklusivität seines Cholesterinsenkers Lipitor (Atorvastatin). Nachdem Teva ein Generikum auf den Markt gebracht hatte, untersagte der High Court of Justice den Vertrieb zunächst per einstweiliger Verfügung. Dagegen dürfen Apotheken das Präparat bis zur Verhandlung am 11. Juli aus ihrem Bestand weiter abgeben. Pfizer droht den Pharmazeuten mit juristischen Schritten.

Der Konzern macht geltend, dass sein Patent durch ein ergänzendes Schutzzertifikat noch bis November vor generischer Konkurrenz geschützt ist. Außerdem hat Pfizer eine weitere Frist von sechs Monaten wegen der klinischen Testung zur Anwendung von Atorvastatin bei Kindern beantragt.

Laut Pfizer hat Teva das Produkt über die Pharmagroßhändler AAH (Celesio) und Phoenix in den Markt gebracht. Dagegen hat sich Alliance Boots als exklusiver Vertriebspartner von Pfizer offenbar nicht an dem Geschäft beteiligt. Das Gericht untersagte nicht nur dem Generikahersteller, sondern auch den beiden Firmen, das Atorvastatin-Generikum zu bewerben, anzubieten, zu verkaufen oder auszuliefern. Ausgenommen sind bereits vereinbarte Lieferungen.

Dagegen gibt es bislang kein Verbot für Apotheken, das Generikum aus ihrem aktuellen Vorrat an Patienten abzugeben. Dies betrifft auch die Ketten der beiden Großhändler. Pfizer behält sich allerdings vor, nach dem Verhandlungstermin auch gegen Apotheken vorzugehen, die das Generikum abgeben.

Beim Apothekerverband vertritt man den Standpunkt, dass die Apotheken das Teva-Produkt in gutem Glauben gekauft hätten und keinesfalls mit Verfahren belangt werden dürften. Verbandschef Mike Holden empfahl den Mitgliedern allerdings, die Risiken eines möglichen Patentstreits genau zu bedenken. Es ist nicht das erste Mal, dass Pfizer auf Konfrontationskurs mit den Apotheken geht: Vor zwei Jahren hatte der Konzern Apotheken angeschrieben, die ungewöhnlich viele Pfizer-Produkte bestellt hatten, und um Rechtfertigung gebeten.