In Tschechien sind die Apotheken seit Mai verpflichtet, alle rezeptpflichtigen Arzneimittel, die abgegeben worden sind, zu melden. Die Arzneimittelaufsichtsbehörde hat einen zentralen Datenspeicher eingerichtet, um die Abgabedaten zu dokumentieren. Bei dem seit Frühjahr der Verschreibungspflicht unterliegenden Wirkstoff Pseudoephedrin geht die Behörde sogar noch weiter: Vor der Abgabe entsprechender Präparate müssen die Apotheken die Identität der Patienten prüfen und auch die entsprechenden personenbezogenen Daten weitergeben.
Nun ist die Datenschutzbehörde Tschechiens aufmerksam geworden. Sie gibt zu Bedenken, dass das Register gegen das Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten verstößt und illegal ist. Bis Ende August hat die Arzneimittelaufsicht Zeit, zur Angelegenheit Stellung zu nehmen.
Die tschechische Apothekerkammer empfiehlt den Apotheken, die Datenbank nicht zu nutzen und keine Informationen weiterzugeben, bis eine Lösung gefunden worden ist.
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