Apotheken-Gebühr: Rx zählt nicht APOTHEKE ADHOC, 27.03.2017 15:06 Uhr
In den USA werden die Gebühren für die Geschäftslizenz anhand des Umsatzes berechnet. Rx-Medikamente sollen hiervon künftig ausgenommen werden.
Ein neuer Gesetzesentwurf, der vom Senat in Alabama verabschiedet wurde, sieht eine grundlegende Änderung für Apotheken vor. Künftig sollen alle verschreibungspflichtigen Medikamente bei der Berechnung der Gebühren für die Geschäftslizenz außen vor gelassen werden.
Der Entwurf könnte das Ende für das sein, was ein Apotheker kürzlich als „Raub ohne Waffe“ bezeichnet hatte. Die Kosten für die Geschäftslizenz werden bisher anhand des Gesamtumsatzes berechnet und nicht anhand des versteuerbaren Umsatzes. Da in Alabama verschreibungspflichtige Medikamente nicht versteuert werden, macht das unter dem Strich einen großen Unterschied.
Etwa 90 Prozent des Inventars einer typischen Apotheke in Alabama besteht aus verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Der Profit liegt dabei aber bei unter 2 Prozent. Bereits im letzten Jahr wurde der Entwurf vorgelegt. Zwischenzeitlich wurde dieser jedoch vom Senat gestoppt, da hierdurch Budget wegfallen würde, das bereits verplant ist.
Der Gesetzentwurf bekam erst kürzlich wieder Rückenwind, nachdem sich lokale Apotheker einheitlich dafür aussprachen. Experten der Gemeinden befürchten, dass das Gesetz ein Einfallstor für andere Unternehmen sein könnte, um so ihrerseits Lizenzgebühren zu sparen. Über den Entwurf muss nun der Haushaltsausschuss entscheiden.