Eine bislang unbekannte Apotheke mit dem Kürzel „M7“ hat Pentobarbital-Präparate für 16 Exekutionen im US-Bundesstaat Missouri bereitgestellt. Vor einem Gericht sagten die Anwälte der Apotheke nun, dass der Verkauf tödlicher Lösungen ein Ausdruck politischer Ansichten sei. Es sei nichts anderes, als eine Petition zu unterschreiben oder ein T-Shirt zu verkaufen. In der Argumentation beruft sich die Apotheke auf den 1. Zusatzartikel der US-Verfassung.
In dem Fall, der bereits seit zwei Jahren verhandelt wird, hört das Bundesberufungsgericht von Missouri die Gefängnisbehörde und Vertreter einer Gruppe von Insassen an, denen die Todesstrafe droht. Die Häftlinge wollen das Gericht davon überzeugen, dass es eine bessere, alternative Exekutionsmethode gibt. Erst dann wird das Verfahren eventuell geändert.
Die zum Tode Verurteilten haben vor Monaten bereits eine Zwangsvorladung für die Verantwortlichen der Apotheke beantragt. Sie wollten nähere Informationen zu den Arzneimitteln erhalten, die in Missouri in Umlauf gebracht wurden. Über ihren Anwalt hat sich die Apotheke zu der Handlung geäußert: Sie rechtfertigt den Verkauf mit der Freiheit der politischen Rede. Diese sei von den Grundrechten abgedeckt.
Die Rechtsanwälte der Apotheke behaupten ferner, dass es sich bei der Anfrage der Insassen um eine Finte handelt. Der eigentliche Zweck sei, die politische Motivation infrage zu stellen, heißt es in einer eidesstattlichen Erklärung von M7.
In ihrem Antrag stellen die Vertreter der Apotheke klar, dass die Entscheidung, die Strafvollzugsbehörde mit tödlichen Arzneimitteln zu versorgen, eine politische und keine ökonomisch motivierte war. Medienberichten zufolge erhielt M7 für die umstrittenen Pentobarbital-Suspensionen vom Staat Missouri insgesamt 125.000 US-Dollar – circa 7000 Dollar für zwei Injektionsfläschchen. Das ist ein Preis, der deutlich über dem Marktwert liegt.
Richter John Roberts sagte: „Diejenigen, die auf den Widerstand der Offenlegung beharren, können sich erfolgreich auf den 1. Zusatz der Verfassung beziehen, wenn sie die Wahrscheinlichkeit nachweisen, dass eine erzwungene Offenlegung persönlicher Informationen zur Folge hat, dass sie bedroht oder belästigt werden oder sie Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssen.“ Es ist genau dieses Argument, auf das M7 setzt.
Die US-Staaten haben seit mehreren Jahren Probleme, Giftlieferanten für die Todesstrafe zu finden. Der damalige Gesundheitsminister Dr. Philipp Rösler (FDP) zum Beispiel bat deutsche Hersteller und Großhändler, Anfragen zu Thiopental-Natrium enthaltenden Arzneimitteln aus den USA nicht mehr nachzukommen. Die EU hat schließlich den Export der tödlichen Arzneien verbannt.
Weil auch zahlreiche Pharmaunternehmen den Verkauf von Medikamenten für Hinrichtungen mittlerweile ablehnen, können viele Todesurteile nicht vollstreckt werden. In den vergangenen fünf Jahren haben Staaten, in denen die Todesstrafe erlaubt ist, deshalb mit anderen Giftcocktails experimentiert – mit teilweise schrecklichen Folgen für die Insassen.
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