So gar kein Apothekenrecht APOTHEKE ADHOC, 29.09.2015 14:46 Uhr
Swasiland ist eines von drei Ländern innerhalb der Südafrikanischen Entwicklungsgemeinschaft (SADC), das über keine Gesetzgebung verfügt, die die Abgabe von Arzneimitteln reguliert. Das geht aus einem Bericht hervor, den das Gesundheitsministerium dem Senat Mitte September zum geplanten Apothekengesetz vorgelegt hat. Experten hatten den Gesetzentwurf anhand von vergleichbaren aus der Region bewertet.
Die swasiländische Gesundheitsministerin Sibongile Ndlela-Simelane befürwortet das Gesetz. Es sei ein weit verbreitetes Problem, dass nicht qualifizierte Kräfte Apotheken betrieben und sich als Apotheker ausgäben. Mit ihrem Verhalten gefährdeten sie die Öffentlichkeit, da es ihnen an pharmazeutischer Expertise mangele.
Die Ministerin ergänzte, Fortbildungszentren für Apothekenpersonal schössen wie Pilze aus dem Boden. Diese seien ebenfalls weitgehend unreguliert, die Qualität der Ausbildung und der entsprechenden Abschlüsse könne nicht sichergestellt werden. Mit dem Gesetz wolle man unter anderem ermöglichen, eine Apothekerkammer einzurichten, eine Registrierung von Apothekern zu etablieren sowie Betriebsräume zu prüfen und zu lizenzieren.
„Der Zweck des Gesetzes ist, eine Körperschaft einzurichten, die das pharmazeutische Geschäft in Swasiland reguliert, die pharmazeutische Ausbildung kontrolliert und die die Disziplinargewalt bei Verstößen gegen das Gesetz inne hat“, sagte Ndlela-Simelane. Ausschussvorsitzender Themba Fakudze empfahl dem Senat ebenfalls, den Gesetzentwurf zu verabschieden.
Der Entwurf sieht außerdem vor, eine Aufsichtsbehörde einzurichten, die die sachgemäße Kennzeichnung von Medikamenten sicherstellen soll. Darüber hinaus soll gewährleistet werden, dass Arzneimittel in mindestens einer offiziellen Sprache registriert werden.
Auch die in Swasiland weit verbreiteten Kräuterzubereitungen sollen künftig besser kontrolliert werden. Ihre Zusammensetzung ist heute nur denjenigen bekannt, die sie importieren. Das geplante Arzneimittelgesetz sieht vor, auch diese Präparate strenger zu überwachen. Die Aufsichtsbehörde soll ein Nationales Labor für Qualitätskontrolle installieren, um alle Medikamente zu überprüfen, die in das Land kommen.
2011 hatte das swasiländische Gesundheitsministerium eine nationale Strategie für das Apothekenwesen ausgerufen. Ziel ist es, die nationale Gesundheit zu verbessern: Die Bevölkerung sollte besseren Zugang zu effektiven und hochwertigen, wesentlichen Arznei- und Hilfsmitteln erhalten. Insbesondere gefährdete Bevölkerungsschichten sollten sich pharmazeutischen Behandlung zukünftig leisten können.
Die Apotheken-Abteilung des Gesundheitsministeriums steht unter der Leitung des Chief Pharmacists, der für die Organisation und Steuerung aller pharmazeutischer Angelegenheiten im Land verantwortlich ist. In seinen Aufgabenbereich fallen darüber hinaus die öffentliche medizinische Versorgung, die Überwachung der nationalen Krankenhäuser und die Umsetzung der pharmazeutischen Grundsätze in Swasiland.
Der Chief Pharmacist ist außerdem gleichzeitig die pharmazeutische Aufsicht – eine unbefriedigende Situation, die laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) dringend die Schaffung eines formellen Kontrollorgans erfordert. Die begrenzten administrativen Kapazitäten führten zu hohen Risiken im Management und bei der Kontrolle pharmazeutischer Angebote.
Die medizinische Versorgung in Swasiland ist laut Auswärtigem Amt nicht mit Europa zu vergleichen. Technisch, apparativ und hygienisch sei die Situation ein Problem, gute ärztliche Versorgung sei in den angrenzenden Großstädten Südafrikas zu finden.
Das Apothekengesetz von 1929, das bislang im Land angewendet wurde, ist überholt. Es sieht weder Lizenzen für Filialen noch Aufsichtsfunktionen wie Inspektionen oder Arzneimittelzulassungen vor. In Ermangelung eines Kontrollorgans wird pharmazeutisches Personal von der Ärzte- und Zahnärztekammer registriert, Apotheken werden gar nicht geprüft und zugelassen. Das neue Gesetz soll diesen Zustand verbessern.