Ob die Schweiz bei den deutschen Ermittlungen zu dubiosen Parteispenden aus der Schweiz an die AfD Rechtshilfe leisten kann, ist fraglich. Die Staatsanwaltschaft Konstanz hatte ein Rechtshilfeersuchen an die Schweiz angekündigt, aber Hilfe kann nur gewährt werden, wenn der untersuchte Straftatbestand auch dort strafbar ist. Die Gesetzeslage ist aber anders, wie das Bundesamt für Justiz in Bern bestätigt: „In der Schweiz ist die Parteienfinanzierung gesetzlich nicht geregelt.“
Weder beim Schweizer Bundesamt für Justiz noch bei den Staatsanwaltschaften in Zürich oder Bern gingen bis zum Wochenende Rechtshilfegesuchen aus Konstanz ein, wie Sprecher jeweils mitteilten. In Zürich ist die Firma ansässig, über deren Konten die Spenden liefen; im Kanton Bern hat die Chefin der AfD-Bundestagsfraktion, Alice Weidel, einen Wohnsitz.
Die deutschen Behörden ermitteln nach Zahlungen aus der Schweiz an Weidel, die 2017 im Bodenseekreis kandidiert hatte. Parteispenden aus dem Nicht-EU-Ausland sind verboten. Die AfD hatte den Eingang von rund 130.000 Euro von einer Schweizer Pharmafirma an Weidels AfD-Kreisverband Bodensee bestätigt. Das Geld war schon vor Bekanntwerden der Vorwürfe zurückgezahlt worden.
Ob eine Anfrage aus Deutschland abschlägig beschieden wird, sei vorab nicht zu beantworten. Das hänge davon ab, in welchem konkreten Sachverhalt die deutschen Kollegen Unterstützung suchten, sagte der Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich, Erich Wenzinger.
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