Ärzte in den Städten Zürich und Winterthur dürfen schon ab Mai Arzneimittel an Patienten abgeben: Das Verwaltungsgericht Zürich hat eine Klage von Apothekern abgewiesen, die eine Übergangsfrist gefordert hatten. Bislang durften nur Ärzte auf dem Land dispensieren.
Eine Volksabstimmung hatte 2008 ergeben, dass es auch Ärzten in den beiden Städten erlaubt sein soll, Arzneimittel abzugeben. Gegen die Umsetzung dieser Regelung zu Jahresbeginn hatten sich drei Apotheker gewehrt und nunmehr erfolglos eine fünfjährige Übergangsfrist gefordert.
Die Apotheker könnten noch Revision beim Bundesgericht einreichen, wahrscheinlich ist dies aber nicht: Beim Apothekerverband Zürich wolle man nun in die Zukunft schauen und die Apotheken besser in die Versorgung integrieren, sagte Verbandspräsident Dr. Lorenz Schmid. Zu den Maßnahmen gehört das Projekt „netCare“, bei dem Patienten künftig in der Apotheke einen Arzt per Video konsultieren können. Außerdem wollen die Apotheker als Gegenschlag Teile der medizinischen Grundversorgung übernehmen, etwa Blut abnehmen oder Injektionen verabreichen.
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