Schweiz

Ärzte dürfen ab Mai dispensieren APOTHEKE ADHOC, 12.03.2012 12:16 Uhr

Berlin - 

In den Städten Zürich und Winterthur werden ab Mai die ersten Ärzte Arzneimittel abgeben. Das Bundesgericht hat im Eilverfahren einen Antrag von drei Apothekern abgewiesen, die Selbstdispensation bis zum Entscheid über eine Übergangsfrist auszusetzen. Die Pharmazeuten fordern einen Zeitraum von fünf Jahren, um sich auf die neue Konkurrenz einzustellen.

 

Im November 2008 hatten sich die Bürger des Kantons mehrheitlich für das ärztliche Dispensierrecht ausgesprochen. Nach zwei weiteren Volksabstimmungen und nunmehr fünf Gerichtsentscheiden steht fest, dass die Mediziner ab Mai ihre Praxisapotheken eröffnen dürfen. Bislang war dies nur ihren Kollegen in den ländlichen Regionen des Kantons gestattet. Medienberichten zufolge haben bereits mehr als 500 Ärzte aus Zürich und Winterthur beantragt, künftig Medikamente abgeben zu dürfen.

Zuletzt hatten die drei Apotheker vor dem Verwaltungsgericht des Kantons versucht, eine fünfjährige Übergangsfrist einzuklagen. Die Pharmazeuten argumentierten, dass sie ihr Geschäft erst auf die Mindereinnahmen vorbereiten müssten. Die Richter wiesen den Antrag aber ab.

Das Bundesgericht hat nun erst einmal entschieden, dass die Klage der Pharmazeuten keine aufschiebende Wirkung hat. Aus Sicht der Bundesrichter müssen die Apotheken keinen sofortigen Umsatzeinbruch hinnehmen, weil sich auch die Ärzte noch auf die Neuregelung vorbereiten müssten. Außerdem hätten die Ärzte ein berechtigtes Interesse daran, dass die Volksabstimmung von 2008 endlich umgesetzt werde. Ein Urteil in der Sache selbst steht aus.