Abgabefehler: Keine Haftstrafen mehr für Apotheker APOTHEKE ADHOC, 19.11.2009 12:46 Uhr
Die britische Regierung will die Strafen für Abgabefehler in Apotheken reduzieren. Pharmazeutische Mitarbeiter, die versehentlich ein falsches Medikament abgegeben haben, sollen künftig nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden. Die britische Apothekerkammer begrüßte die Entscheidung, für die sie jahrelang gekämpft hat.
Dr. Keith Ridge, Chefapotheker im Gesundheitsministerium, bestätigte Medienberichten zufolge, dass ab Januar kommenden Jahres an neuen Richtlinien gearbeitet werde. Der dem Parlament unterstellte Crown Prosecution Service (CPS), der für die Strafverfolgung verantwortlich ist, soll dabei zunächst eine Übergangsregelung ausarbeiten. Die Aufsichtsbehörden würden dann in den kommenden Jahren bei der Revision des Arzneimittelgesetzes die entsprechenden Änderungen einfließen lassen.
Die Apotheker hatten in den vergangenen Jahren viele Parlamentarier überzeugt, dass einmalige Abgabefehler „entkriminalisiert“ werden müssten. Durch die Beschränkung auf berufsrechtliche Sanktionen seitens der Standesorganisationen soll den Mitarbeitern die Angst vor zwangsläufiger juristischer Verfolgung und Gefängnisstrafen genommen werden. Grobe Fahrlässigkeit bleibt strafrechtlich relevant.
Vor einem Jahr hatte der Fall einer Apothekerin der Supermarktkette Tesco für Aufsehen gesorgt, die einer Rentnerin im August 2007 anstelle von Corticoiden zur Behandlung von Atemwegsproblemen einen Betablocker abgegeben hatte. Die 72-jährige Patienten verstarb. Die 30-jährige Apothekerin gab den Fehler im Prozess zu und erhielt eine Gefängnisstrafe auf Bewährung. Tesco entschuldigte sich für den Vorfall.