Eine Apothekerin bekommt rund 31,2 Millionen US-Dollar Schadensersatz von ihrem ehemaligen Arbeitgeber Walmart zugesprochen. Nachdem sie ihren Filialschlüssel verloren hatte, wurde die Frau gekündigt. Die Pharmazeutin erstattete daraufhin Anzeige wegen Diskriminierung am Arbeitsplatz, Vergeltung und Verletzung ihrer Privatsphäre. Ein Gericht in New Hampshire hat entschieden, dass die Mitarbeiterin aufgrund ihres Geschlechts, ihrer psychischen Krankheit und ihrer offenen Kritik am Konzern gefeuert wurde.
Maureen McPadden war seit 1994 bundesweit für mehrere Walmart-Filialen tätig. 2010 begann sie am Standort in Seabrook zu arbeiten, einer Kleinstadt in New Hampshire. Eines Tages soll sie von ihrer Managerin mündlich ermahnt worden sein, weil sie ihre Aufgaben nicht rechtzeitig erfüllte.
Im Sommer 2011 äußerte die Apothekerin offenbar Bedenken ob der dünnen Personaldecke bei Walmart. Gegenüber ihrem Vorgesetzten und dem Bezirksmanager kritisierte sie, dass es zu wenige geschulte PTA gebe. Andere Mitarbeiter sollen ebenfalls auf die Unterbesetzung bei Walmart in dieser Zeit aufmerksam gemacht haben. Walmart soll die Beschwerden ignoriert haben.
Bei der drittgrößten Apothekenkette erhalten Mitarbeiter über ein sogenanntes „Coaching“ Feedback über ihre geleistete Arbeit. Bei Fehltritten werden sie mündlich und schriftlich getadelt. Weil McPadden offenbar zu spät kam und die Apotheke verließ, bevor sie ihr Pensum erfüllte, wurde sie abgemahnt und in der Beurteilung ihrer Arbeit immer weiter herabgestuft.
2012 erhielt McPadden einen neuen Vorgesetzten, den sie für unzureichend ausgebildet hielt. In einem Fall hatte er einem Patienten ein Generikum gegeben, obwohl dieser darauf allergisch reagierte. Laut McPadden soll das nicht der einzige Abgabefehler gewesen sein – getadelt wurde der Manager allerdings nie.
In Seabrook blieb es hektisch und McPadden sorgte sich um die gestressten Mitarbeiter und die Kunden. „Ich hatte heute bis 10 Uhr morgens keinen Kassierer. Und nur eine PTA. Es ist so gut wie unmöglich, die Apotheke zu öffnen und alles Erforderliche zu unternehmen, um den Schutz unserer Patienten zu gewährleisten“, hieß es in einer Mail an den Vorgesetzten.
Als die überforderte Apothekerin im September 2012 für zwei Wochen in den bezahlten Urlaub ging, entdeckte eine Walmart-Mitarbeiterin, dass McPaddens Arzt ihr ein Beruhigungsmittel mit dem Wirkstoff Lorazepam ausstellte. Die Mitarbeiterin erzählte das dem Manager und spekulierte einen Nervenzusammenbruch bei der Apothekerin. Eine PTA belauschte die Unterhaltung und erzählte McPadden, was vorgefallen war.
Die Pharmazeutin kam aus dem Erholungsurlaub, in dem sich auch um ihre kranke Mutter kümmerte, zurück und sprach mit dem Bezirksmanager. Dieses Gerücht würde gegen den Health Insurance Portability and Accountability Act verstoßen – ein Gesetz, das unter anderem die Gesundheitsinformationen des Patienten schützt. Vor Gericht behauptete McPadden, dass der Manager nichts unternahm, um in diesem Fall zu ermitteln.
Drei Wochen später schrieb die Apothekerin eine E-Mail an den Vorgesetzten. Sie habe ihren Schlüssel zur Filiale verloren – ein Kündigungsgrund nach der Unternehmenspolitik. McPadden wurde gefeuert. Einem männlichen Kollegen soll derselbe Fehler passiert sein; er wurde nicht so hart bestraft wie die Apothekerin.
Vor Gericht behauptete McPadden deshalb, dass sie wegen ihres Geschlechts und ihrer Beschwerden gehen musste. Der verlorene Schlüssel sei nur ein vorgeschobener Grund zur Kündigung gewesen. Zudem attestierte ihr Arzt ihr Depressionen und Angststörungen, die einen mehrwöchigen Krankheitsurlaub erforderlich gemacht hätten.
Nach fünf Tagen der Verhandlungen entschied die Jury, bestehend aus acht Bürgern, dass Walmart der Apothekerin einen Schadensersatz von rund 31 Millionen Dollar zahlen muss. Die Jury war davon überzeugt, dass der Konzern die Apothekerin aus Vergeltung für die wiederholten Beschwerden entlassen hatte. Zudem war der Kündigungsgrund nichtig. Die ehemalige Mitarbeiterin hätte nicht wegen ihrer Krankheit, ihres Geschlechts oder des genommenen Urlaubs gefeuert werden dürfen.
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