Österreich

18-22 Uhr: Zuschlag für Abenddienst

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Berlin -

In Österreich wurde kürzlich neben dem normalen Notdienst eine neue Dienstbereitschaft in den Abendstunden eingeführt. Damit sollen Patienten nach einem Arztbesuch nach 18 Uhr noch die Chance erhalten, am gleichen Tag ihr Arzneimittel in einer Apotheke erhalten zu können. Dazu wurde jetzt eine Neuregelung der Entlohnung von stundenweisen Bereitschaftsdiensten am Abend vereinbart.

Die Neuregelung gilt ab Juli 2018 für jene Apotheken, die abends stundenweise Bereitschaftsdienste bei geschlossener Apothekentür bis 22 Uhr leisten. Leistet eine Apotheke den gesamten Nachtdienst – also über 22 Uhr hinaus – so ergeben sich keine Änderungen, sondern gelten die bisherigen Regelungen betreffend der Abgeltung des Nachtdienstes. Wichtig ist, dass dieser Bereitschaftsdienstzuschlag nur bei „geschlossener“ Apothekentür gezahlt wird. Damit fällt der Zuschlag nicht in Apotheken an, die aus anderen Gründen ihren normalen Geschäftsbetrieb über 18 Uhr hinaus tätigen.

Für Bereitschaftsdienste am Abend, die zwischen 18 Uhr und 22 Uhr bei geschlossener Apothekentür geleistet werden, hat der diensthabende Apotheker jetzt Anspruch auf folgende pauschale Entlohnung: zwischen 18 Uhr und 19 Uhr 30 Euro, zwischen 18 Uhr und 20 Uhr 60 Euro, zwischen 18 Uhr und 21 Uhr 90 Euro und zwischen 18 Uhr und 22 Uhr 120 Euro. Alternativ zu dieser pauschalen Abgeltung in Geld kann auch Zeitausgleich im Verhältnis 1:1 pro Stunde vereinbart werden.

Angestellte Apotheker, die am Abend Bereitschaftsdienste leisten, die über 22 Uhr hinausgehen, haben Anspruch auf die bisherige pauschale Vergütung für den Nachtdienst. Dieser beträgt derzeit in Österreich 187 Euro – Grundlohn 100 Euro und Zuschlag 87 Euro. Eine Abgeltung durch Zeitausgleich des gesamten Nachtdienstes ist nur für den Grundlohn (3 Stunden), nicht jedoch für den Zuschlag zulässig. Dieser ist immer in Geld auszuzahlen.

Zusätzlich zur pauschalen Entlohnung erhalten Nachtdienst-Apotheker in Österreich noch sogenannte „Inanspruchnahmegebühren“. Diese betragen bis 20 Uhr 2,50 Euro und ab 20 Uhr auf 5 Euro pro Kunde. Der diensthabende Apotheker muss die Inanspruchnahmen am Tag und während der Nacht dokumentieren.

Mit dem Stundenlohn von 30 Euro werden die Bereitschaftsdienste am Abend etwas besser bezahlt als das Tarifgehalt für Berufseinsteiger. Hier liegt der Tarif-Stundenlohn bei knapp unter 30 Euro. Die Kollegen in der Alpenrepublik verdienen im ersten Jahr 3906 Euro, im 10. Jahr 4422 Euro und ab dem 30. Berufsjahr sind 6027 Euro drin.

In Deutschland erhalten Apotheker für Dienste zwischen 18 und 22 Uhr je nach Berufsjahren zwischen 68 und 82 Euro, für Nachdienste ab 22 Uhr 85 Euro und für Sonn- und Feiertagsdienste zwischen 204 und 247 Euro. In Deutschland steigen Apotheker laut Tarifvertrag mit 3362 Euro ins Berufsleben ein, ab dem 11. Jahr können sie dann 4077 Euro verdienen. PTA verdienen im ersten Jahr 2017 Euro pro Monat, die höchste Gehaltsstufe ist nach 15 Jahren erreicht. Dann gibt es 2613 Euro monatlich. Wegen des Personalmangels werden viele Apothekenmitarbeiter allerdings über Tarif bezahlt.

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