In der vergangenen Woche sorgte ein bundesweiter TI-Ausfall für Chaos in den Apotheken. Teilweise ging für knapp anderthalb Stunden nichts: „Wir waren handlungsunfähig und mussten die Patienten ohne Medikamente wegschicken“, berichtete ein Inhaber. Mehr noch: „Die Kunden kamen in den Tagen nach dem Ausfall in die Apotheke, um ihre Verordnungen einzulösen, aber beim Einlesen einiger eGK kamen Fehlermeldungen. Es war schlicht kein Rezept mehr vorhanden“, berichtet eine Inhaberin. Dadurch entstand ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Schaden. Doch wer kommt eigentlich für den Verlust auf?
Ein Totalausfall wie am Mittwoch vergangener Woche macht Angst: „Das war ein bundesweiter Blackout. Das Fatale war unsere fehlende Handlungsunfähigkeit“, so ein Inhaber aus Hessen. „Die Arztpraxen waren dadurch gleichermaßen überlastet. Teilweise berichteten unsere Kunden von genervten Reaktionen“, so der Apotheker. „Was wollen sie denn schon wieder hier, sie waren doch gerade schon da“, sollen die Patienten zu hören bekommen haben.
Dabei habe auch das Ausstellen von Papierrezepten als Ausweichmöglichkeit nicht wirklich geklappt: „Die Praxen haben teilweise heftig diskutiert und manchen Kunden sogar geraten, in eine andere Apotheke zu gehen. Das machte natürlich wenig Sinn, denn der Ausfall betraf alle Kolleginnen und Kollegen“, so der Apotheker. Das Problem: „Es kamen mehrere Patienten, die ihre Rezepte in der Zeit des Ausfalls beim Arzt vorbestellt hatten. Die Praxen versichern, dass sie die Rezepte hochgeladen haben, auf der Karte war jedoch nichts abrufbar“, so der Inhaber. Für ihn sind die digitalen Verordnungen somit nicht mehr auffindbar.
Der Gematik zufolge können ordnungsgemäß ausgestellte digitale Verordnungen nicht verschwinden: „Der E-Rezept-Prozess gewährleistet, dass ein E-Rezept nach einer Störung in der Apotheke dennoch abgerufen werden kann, sofern es korrekt signiert und im Fachdienst gespeichert ist“, sagt eine Sprecherin. „Werden uns im Kontext der Störung vom 14. Februar 2024 seitens Praxen oder Apotheken solche oder ähnliche Fälle gemeldet, prüfen wir selbstverständlich entsprechend der übermittelten Daten den Sachverhalt.“ Zudem stehe man im Austausch mit allen Beteiligten wie Herstellern, Verbänden und Kammern.
Die große Frage aber lautet: Wer kommt für den dadurch entstandenen wirtschaftlichen Schaden auf? „Bei uns dauerte der Ausfall mehr als eine Stunde. In der Zeit war sehr viel los bei uns, und ich konnte kein einziges Rezept bearbeiten. Wer bezahlt mir diesen Verlust?“ Sein Fazit: „Das System ist insgesamt sehr viel anfälliger für Störungen. Man ist froh, wenn der Tag ohne Komplikationen verläuft“, so der Apotheker.
Auch die Abda bleibt den Inhaber:innen eine Antwort schuldig: „Im vergangenen Talk wurde die Frage zum Ausgleich des Verlustes auch nicht geklärt“, ärgert sich der Inhaber. Auf Nachfrage verweist die Abda auf die Gematik: „Der TI-Ausfall lag nicht im Verantwortungsbereich des DAV.“
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