Kommende Woche soll die Einführung des E-Rezepts beginnen – und Apotheker Achim Terberger hat noch nicht mal einen elektronischen Heilberufsausweis (HBA). Dabei hatte er sich rechtzeitig darum gekümmert: Bereits im August hatte er ihn beantragt. Doch die Bundesdruckerei kriegt es einfach nicht hin, seit mittlerweile zehn Monaten lässt sie ihn warten, zwei Anträge wurden storniert, bald muss er zum dritten Mal das Postident-Verfahren durchlaufen. Und das alles nur, weil sein Passfoto auf der Seite lag.
Es ist nicht so, als hätte Terberger als AvP-Geschädigter in der Coronakrise gerade keine anderen Sorgen. Doch seit Monaten muss sich der Inhaber der St. Elizabeth Apotheke in Geilenkirchen nun auch noch mit einer Bürokratieposse um seinen HBA herumschlagen. „Ich weiß auch nicht, warum ich immer so ein Pech anziehe“, sagt er. Denn eigentlich hatte er alles richtig gemacht: Im August hatte er seinen Antrag verschickt, Anfang September erhielt er Rückmeldung, dass die Bundesdruckerei den Auftrag samt Vorgangsnummer angelegt hat. „Das heißt, dass das in der Mache war, da hätte es doch schon geprüft worden sein müssen.“
Es folgte das Postident-Verfahren zur Authentifizierung – und dann erst einmal nichts. Anfang Oktober erhielt er erneut eine Benachrichtigung, dass sein Antrag erfolgreich angelegt worden sei. „Da wurde der Antrag also schon zum zweiten Mal bearbeitet – nur einen HBA habe ich nicht bekommen.“ Mitte Oktober dann die Aufforderung, das Postident-Verfahren noch einmal abzuschließen – „dabei hätte da doch bereits alles fertig sein müssen“, sagt er. Doch sei es drum, er kam der Aufforderung nach, schließlich dachten zu der Zeit auch noch alle Apotheken, dass sie ab dem 1. Juli schon E-Rezepte empfangen können.
Dann wartete er. Und wartete und wartete. „Zwischenzeitlich habe ich mich bei ein paar Kollegen umgehört, wie lange es bei denen gedauert hat, bis sie ihren HBA erhalten haben. Die sagten mir, zwei bis drei Monate. Da waren es bei mir schon fast fünf“, erzählt er. Also fragte er Ende Januar nach, wo sein Ausweis bleibt. Mehr als drei Wochen später erhielt er dann eine Antwort: Der Antrag wurde erfolgreich angelegt. Wieder passierte nichts. Dutzende Anrufe und E-Mails blieben unbeantwortet. „Telefonisch war da nie jemand zu erreichen und auf E-Mails wurde nicht geantwortet“, sagt er. Langsam reichte es ihm, Terberger wendete sich an seine Kammer. Die versprach immerhin, dem Fall nachzugehen und sich für ihn einzusetzen.
Und tatsächlich: Knapp eine Woche später erhielt er das erste Mal eine Rückmeldung, woran es eigentlich hakt: „Das von Ihnen hochgeladene Foto entspricht leider nicht den qualitativen Anforderungen und kann daher, im Sinne eines hochwertigen Sichtausweises, nicht auf Ihren eHBA gedruckt werden“, heißt es in einer Mail von D-Trust. Der Grund der vermeintlichen „qualitativen“ Mängel: Das Passfoto lag auf der Seite, es war um 90 Grad gedreht. „Wir benötigen zwingend ein vertikales Passfoto. Daher müssen wir Sie bitten einen komplett neuen Erstantrag zu stellen, mit korrektem Passfoto.“
Beide Anträge waren ohne seine Kenntnis storniert worden, weil das Foto angeblich nicht verwendet werden konnte – nachdem er das Postident-Verfahren bereits durchlaufen hatte. „Mir wurde keine einzige Mitteilung geschickt, dass es am Bild liegt. Erst durch die Kammer konnte ich überhaupt Kontakt zu D-Trust herstellen“, sagt er. Und selbst wenn er Bescheid bekommen hätte: „Die Datei haben die ja bekommen, die hätten sie nur drehen müssen. Wenn ich eine Datei zugeschickt bekomme, dann kann ich die problemlos um 90 Grad drehen und einfügen. Aber wahrscheinlich wollte da niemand einen Finger krumm machen.“
Also lud er das Foto erneut hoch, diesmal hochkant, und wartete erneut. Nachdem bis April nichts gekommen war, wendete er sich erneut an die Kammer. Er wollte wissen, was er nun tun und wo er sich beschweren könnte. „Da wurde mir gesagt, so etwas wie eine Aufsichtsbehörde gebe es da nicht, aber ich könne mich an die Abda wenden. Aber was soll das denn bringen?“ Er tat es trotzdem – und erhielt diesen Donnerstag eine Antwortmail von der Abda: „Wir können in Ihrem Fall Sie nur bitten, sich direkt an die Bundesdruckerei zu wenden, gerne auch über die Kammer Nordrhein, da dort die Verbindung zur Bundesdruckerei direkt besteht“, heißt es darin.
Immerhin hatte ihm die Kammer zugesagt, bei der Bundesdruckerei Druck zu machen und dafür zu sorgen, dass sein Antrag Priorisierung erhalte. Es folgte: erneutes Warten. Anfang Juni fragte er wieder nach, erhielt aber immer noch keine Neuigkeiten. Am Dienstag dann die Rückmeldung von der Kammer: Der Vertrieb der Bundesdruckerei habe gesagt, dass er sich bei Terberger bereits gemeldet habe, „was aber gar nicht stimmt!“, wie er beteuert. Immerhin konnte ihm diesmal eine Antwort gegeben werden: Sein Antrag könne nicht abgeschlossen werden – und zwar, weil das letzte Postident-Verfahren länger als vier Monate her sei.
„Da ist mir die Hutschnur geplatzt. Ich habe der Kammer geschrieben, dass das doch wohl nicht wahr sein kann. Ich habe mich fleißig vorher um alles gekümmert und dann scheitert es an denen. Die Bundesdruckerei kann man echt in der Pfeife rauchen!“, sagt er. „Mehr als vier Monate nach Anstragstellung zu kommen und zu sagen, das zählt nicht mehr, weil es mehr als vier Monate her ist, ist schon ein dicker Hund!“ Zehn Monate, nachdem er den ersten Antrag gestellt hat, fängt Terberger deshalb nun wieder von vorn an – gerade wartet er auf die Unterlagen für das dritte Postident-Verfahren. „Ich kann es nicht in Worte fassen – so viel Unvermögen auf einem Fleck.“ Am Donnerstag hatte er das nächste Schreiben von D-Trust im Briefkasten: „Vielen Dank für die Übersendung Ihrer Antragsunterlagen und das damit verbundene Vertrauen“, steht darin. „Bei der Prüfung ist aufgefallen, dass Sie nicht bei der Deutschen Post identifiziert wurden.“
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