Der Rollout des E-Rezepts ist vorerst gestoppt, die verpflichtende Nutzung soll erst mit der eGK-Lösung kommen. Das verschafft den Softwarehäusern und Rechenzentren etwas mehr Zeit, sich unter anderem um das zentrale Thema Ausfallsicherheit zu kümmern. Denn das ist nach wie vor eine große Sorge vieler Apotheken: Was passiert mit meinen E-Rezepten, wenn es eine technische Panne gibt? Die gute Nachricht: Die Risiken werden eher kleiner als heute.
Ein mögliches Risiko für den laufenden Betrieb ist der Ausfall des Konnektors. Die Apotheke hat dann keinen Zugriff auf den Fachdienst und kann keine E-Rezepte mehr einlösen. Im Markt gibt es dazu bereits verschiedene Abwehrstrategien: vom Zweitkonnektor in der Apotheke über die Nutzung des verbundenen Konnektors einer Partnerapotheke bis hin zu komplett externen Konnektoren.
Doch was ist mit bereits eingelösten E-Rezepten, wenn es zu einem Systemausfall in der Apotheke kommt? Ein Vorteil gegenüber den heutigen Papierrezepten: Die digitalen Verordnungen gelangen viel schneller zum Rechenzentrum als die Muster-16-Formulare. Werden die noch einzureichenden Papierrezepte – etwa durch einen Wasserschaden – zerstört, ist der Verlust bei der Apotheke größer.
E-Rezepte schicken die Softwarehäuser dagegen schon viel früher, zum Beispiel mit Freigabe durch den Apotheker spätestens am Abend, einige sogar kontinuierlich. Zumindest die von der Apothekerin oder dem Apotheker bereits signierten Rezepte sind dann schon eingereicht und in Sicherheit. Aktuell gibt es weitere Gespräche zwischen den Rechenzentren und Softwarehäusern, ob eine vorgelagerte Rezeptprüfung direkt bei der Abgabe als erste Absicherung auch gegebenenfalls noch ohne Signatur schon möglich ist.
Dazu muss aber der im Notfall dann notwendige Rückruf über die Schnittstelle mit den Rechenzentren noch geklärt werden. Nach dem aktuellen Mechanismus der TI ist nur ein erneuter Abruf eines E-Rezepts vom Fachdienst möglich, aber auch hier benötigt man zusätzlich ein Sicherheitsmerkmal („Secret“), das man beim erstmaligen Abruf erhalten hat und im Notfall vielleicht auch nicht mehr vorliegt.
Um einem Verlust von E-Rezepten vorzubeugen, ist entscheidend, wann die Sicherung stattfindet – auch für haftungsrechtliche Fragen. Eine erste Stufe gibt es schon, indem das E-Rezept mit Signatur zeitnah zur Abrechnung an das Rechenzentrum übergeben wird. Stufe 2 wäre eine weitere vorgelagerte Sicherung nach Abschluss des Kassenvorgangs im Zuge einer Online-Rezeptprüfung, also noch ohne Signatur. Und die dritte und höchste Sicherheitsstufe wäre, eine Sicherung des Verordnungsteils eines E-Rezepts beim Rechenzentrum vorzunehmen, sobald die Apotheke es vom Fachdienst abgerufen hat. Daran arbeiten die Verbände der Softwarehäuser (ADAS) und Rechenzentren (VDARZ).
Umso besser, dass die E-Rezept-Pflicht verschoben wurde – worauf insbesondere die Rechenzentren vor rund einem Jahr gedrängt hatten. Doch irgendwann wollen sich die Gematik-Gesellschafter auf ein neues Startdatum verständigen, wie ein Sprecher des Bundesgesundheitsministerium (BMG) mitteilte. Und das Ministerium ist bekanntlich Mehrheitsgesellschafter. Ein Termin steht noch nicht im Raum, auf jeden Fall soll die Umsetzung eines mit den Datenschutzbehörden abgestimmten eGK-Verfahrens abgewartet werden. Bei der Gematik geht man von Mitte 2023 aus.
Hilfe, was die Absicherung der E-Rezepte betrifft, gibt es übrigens nicht: „Seitens Gematik machen wir keine Vorgaben für die Sicherung/Backups von E-Rezepten in der Apotheke. Das bedeutet: Sobald die Apotheke das E-Rezept beziehungsweise nach Belieferung die Quittung vom Fachdienst abgerufen hat, ist sie selbst verantwortlich dafür, die Daten zu sichern. Das ist nicht neu, denn die Apotheken sind ebenfalls selbst in der Verantwortung, auf die Muster 16-Rezepte aufzupassen, bis das Abrechnungszentrum diese abholt.“ Die Apotheken sollten sich daher beim eigenen Softwarehaus oder Rechenzentrum informieren.
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