Videosprechstunde in Apotheke – erst testen! Patrick Hollstein, 13.10.2023 11:25 Uhr
Am kommenden Freitag sind die beiden Digitalgesetze von Gesundheitsminister Karl Lauterbach im Bundesrat. Der Gesundheitsausschuss sieht Videosprechstunden in Apotheken kritisch – und fordert auch eine Finanzierung für den Aufwand der Leistungserbringer.
Mit dem Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG) soll die Nutzung von Therapiedaten für die Forschung erleichtert werden, mit dem Digitalgesetz (DigiG) sollen E-Rezept und elektronische Patientenakte (ePa) verpflichtend werden. Außerdem sind einige kleinere Regelungen enthalten, etwa:
- die Möglichkeit, das E-Rezept über die Apps von Krankenkassen zu verschicken
- die Vorgabe, dass E-Rezepte nur dann über Plattformen verschickt werden dürfen, wenn diese alle Apotheken listen
- die Einführung einer E-Rechnung für Selbstzahler
- die Verpflichtung für Apotheken, den elektronischen Medikationsplan zu pflegen
- die Möglichkeit der assistierten Telemedizin in Apotheken, sprich Videosprechstunden
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrats begrüßt zwar die Ausweitung telemedizinischer Versorgung, insbesondere in der Psychotherapie. Die Expertinnen und Experten geben jedoch zu bedenken, dass es dafür klare Qualitätsvorgaben geben muss. „Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien ärztlich vertretbar ist und die erforderliche ärztliche Sorgfalt insbesondere durch die Art und Weise der Befunderhebung, Beratung, Behandlung sowie Dokumentation gewahrt wird und der Patient auch über die Besonderheiten der ausschließlichen Beratung und Behandlung über Kommunikationsmedien aufgeklärt wird.“
Pilotprojekt für Telemedizin in Apotheken
Die Einbindung von Apotheken in telemedizinische Versorgungsprozesse könne zwar vor allem im ländlichen Raum ein „niedrigschwelliger Versorgungsansatz“ sein. Die Behandlungshoheit müsse aber weiterhin der versorgenden Ärztin beziehungsweise dem versorgenden Arzt obliegen.
Zudem sei man der Auffassung, dass zunächst in einzelnen Regionen – zum Beispiel in ländlichen und/oder strukturschwachen Regionen – erprobt werden sollte, welche Leistungen sich für eine derartige Versorgungsform eignen. „Der Bundesrat hält es hierbei auch für erforderlich zu klären, welche Aufgaben an das Personal in Apotheken im Rahmen der bestehenden rechtlichen Möglichkeiten überhaupt delegiert werden können.“
Mehraufwand muss erstattet werden
Bei der Weiterentwicklung der Digitalisierung im Gesundheitswesen gehe es ganz grundsätzlich darum, alle relevanten Akteurinnen und Akteure miteinzubeziehen, um eine möglichst große Akzeptanz zu schaffen. Nicht alle Versicherten verfügten zwangsläufig über eine Digitalkompetenz, sodass hier erheblicher Aufwand bei den Leistungserbringern erzeugt werde. „Besonders im vertragsärztlichen Bereich dürfen die neuen Prozesse nicht zu Mehrarbeit im Praxisalltag führen.“
Die einmaligen und laufenden Mehrkosten für die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) dürften erheblich sein, so der Ausschuss. Etwaige Einsparungen ließen sich derzeit noch nicht beziffern. „Der Bundesrat ist daher der Ansicht, dass diese Mehrausgaben – bis zum Eintritt möglicher Einsparungen – durch den Bund gegenzufinanzieren sind.“