Verträge enden: Wann die HBA-Sperre droht Carolin Ciulli, 21.02.2024 12:53 Uhr
Die Verträge über die elektronischen Heilberufsausweise (HBA) und Security Module Card Typ B (SMC-B) laufen Ende Mai aus. Darüber informieren die Landesapothekerkammern, die für die Ausgabe verantwortlich sind. Die neue Ausschreibung läuft – bekommen neue Dienstleister den Zuschlag, müssen sich Apotheker einen neuen Ausweis besorgen. Der alte wird gesperrt, auch wenn er noch weiter gültig ist.
Die Landesapothekerkammern sind gesetzlich für die Ausgabe von HBA und SMC-B für ihre Mitglieder verantwortlich. 2019 wurden sogenannte Open House-Verträge mit technischen Dienstleistern geschlossen. Für die kommenden fünf Jahre werden neue Partner gesucht. Dabei sollen auch Anpassungen an die zwischenzeitlichen technischen und rechtlichen Entwicklungen vorgenommen werden.
Gleiche Dienstleister, wenig Änderungen
Für Apotheken ändert sich womöglich nichts, wenn die neuen Endnutzerverträge mit den vorherigen Anbietern geschlossen werden. Wenn die Zertifikate im Mai auslaufen, können diese mit den bekannten Anbietern verlängert werden. Apotheken haben eine freie Wahl, wenn es sich um mehrere Dienstleister handelt. „Es ist davon auszugehen, dass die bereits am Markt tätigen Anbieter den neuen Rahmenvereinbarungen beitreten“, heißt es in einem Rundschreiben der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK). Allerdings könnten auch „möglicherweise“ neue Anbieter hinzukommen. Die Preise für HBA und SMC-B sollen sich nicht ändern.
Sollten die Zertifikate über Mai hinaus gültig sein, weil sie später ausgegeben wurden, können diese Karten der Kammer zufolge weiter genutzt werden, sofern mit dem betreffenden Anbieter ein Anschlussvertrag abgeschlossen wird. „Sofern dies nicht erfolgt oder der Anbieter gewechselt wird, müssen die Karten nach Vertragsende gesperrt werden.“ Zur Vermeidung einer Sperrung müsse rechtzeitig ein neuer Endnutzervertrag abgeschlossen werden.
Apotheker warnt vor Existenzbedrohung
In Apotheken stößt die Information auf Kritik. Bezweifelt wird, ob die Ausstellung neuer Karten rechtzeitig zu Anfang Juni erfolgen wird. Denn nur so könne eine Belieferung von E-Rezepten möglich bleiben. Es handele sich für die betreffenden Apotheken um ein unkalkulierbares Risiko, sagt ein Apotheker, dessen Karten 2026 auslaufen. Schlimmstenfalls gehe es um die Existenz des Betriebs, wenn längere Zeit keine E-Rezepte beliefert werden könnten.
„Ich habe zum Beispiel erst vor kurzem eine für den Notfall eines Kartendefektes gedachte Ersatz-SMC-B beantragt. Dass diese im ungünstigsten Fall jetzt nur noch wenige Monate aktiv sein könnte, war bei der Bestellung in keinster Weise zu erahnen und von der Kammer an keiner Stelle bekanntgegeben worden.“ Die Dienstleister werden laut Kammer auf die Apotheken zukommen und informieren.