Spezifikation für NFC-Verfahren

Versender bekommen Gematik-Lösung

, Uhr
Berlin -

Die Versender fühlen sich beim E-Rezept benachteiligt, weil das Einlösen über die elektronische Gesundheitskarte (eGK) auf Distanz nicht möglich ist. Jetzt hat die Gesellschafterversammlung der Gematik beschlossen, dass ein weiteres Verfahren entwickelt werden soll.

Dem Vernehmen nach hatte sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) dafür eingesetzt, dass eine für die Versender geeignete Alternative umgesetzt wird. Die Gesellschafterversammlung hat daher gestern beschlossen, dass eine Spezifikation für die „mobile Nutzung der eGK ohne PIN für den digitalen Verkaufsbereich“ erarbeitet werden soll. „Entsprechende Produkt- und Anbieterzulassungen sollen dann auf Basis dieser Spezifikation erteilt werden können und somit verschiedene Anwendungsfälle im Kontext der eGK möglich werden“, heißt es weiter.

Wie weit die Arbeiten bereits fortgeschritten sind, teilte die Gematik nicht mit. Die Veröffentlichung einer mit den Gesellschaftern, dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) abgestimmten Spezifikation sei für das 1. Quartal 2024 geplant. „Erste Zulassungsverfahren sollen zeitnah danach erfolgen.“

Den Versendern läuft die Zeit davon, denn ab Januar soll es zum flächendeckenden Roll-out kommen. Allerdings könnte es nach früheren Informationen eine Vorabveröffentlichung der Spezifikation am 15. Dezember geben – und eine finale Version schon im Februar.

Entwickelt wurde das Verfahren vom Branchenverband EAEP (European Association of E-Pharmacies). Versicherte müssen dann ihre NFC-fähige eGK auf das NFC-fähige Telefon halten. Dann erfolgt automatisch die Aufforderung, die letzten sechs Ziffern der Kartennummer einzugeben. Sobald dies geschehen ist, können die Patienten über die App der jeweiligen Versandapotheke ihre E-Rezepte einsehen und in den Warenkorb legen.

Newsletter
Das Wichtigste des Tages direkt in Ihr Postfach. Kostenlos!

Hinweis zum Newsletter & Datenschutz

Lesen Sie auch
Mehr zum Thema
Verzögerungen wegen „KOB light“?
ePA: Die Angst vor Abmahnungen
Verzögerung bei Rollout
BMG: ePA für alle kommt später

APOTHEKE ADHOC Debatte