„Rechtsanspruch der Versicherten“

Union drängt beim E-Rezept zur Eile

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Berlin -

Der Union geht die Einführung des E-Rezepts nicht schnell genug. In einer Kleinen Anfrage lobt Fraktionschef Friedrich Merz nicht nur die Vorzüge der elektronischen Verordnung ausgiebig, er will von der Regierung auch wissen, wie sie in der verlängerten Testphase mit dem „Rechtsanspruch der Versicherten“ auf das E-Rezept umzugehen gedenkt.

In der Vorbemerkung erinnert die Union die Regierung an deren eigenen Koalitionsvertrag, in dem eine beschleunigte Einführung der elektronischen Patientenakte (ePA) und des E-Rezeptes angekündigt worden sei. Und sie erinnert weiter daran, dass die verpflichtende Einführung des E-Rezepts eigentlich im Januar gesetzlich vorgeschrieben war: „Zum Jahreswechsel 2021/2022 sollte das Vorhaben flächendeckend in Deutschland starten – und das Papierrezept aus den Apotheken, Arztpraxen und Kliniken verbannen.“ Und selbst damit wäre Deutschland im europäischen Vergleich sehr weit hinten gewesen, so CDU/CSU.

Doch es kam bekanntlich anders. Am 20. Dezember 2021 wurde die Testphase vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) verlängert. Das Ministerium unter der neuen Führung von Karl Lauterbach (SPD) reagierte auf die eindringlichen Warnungen so gut wie aller maßgleich Beteiligten. Demnach hätte eine verpflichtende Einführung für Chaos gesorgt, weil weder die Softwaresysteme einsatzbereit, noch entscheidende Fragen der Abrechnung geklärt waren.

Die Gesellschafter der Gematik beschlossen am 26. Januar erweiterte Qualitätskriterien und neue Kenngrößen, die mit Ende der Testphase erreicht werden müssen. Bei der Union hat man wenig Verständnis dafür, dass bis zu diesem Treffen so viel Zeit verstrichen ist. Die Gematik hatte später einen eigenen Plan für den Roll-out eingebracht, der bei der Sitzung am 9. Mai aber nicht konsentiert wurde. Mittlerweile ist ein einstimmiger Beschluss erfolgt und der Fahrplan festgelegt, allerdings erst kurz nachdem die Union ihre Fragen ans BMG geschickt hat.

Die Union hebt in ihrer Anfrage die Vorzüge des E-Rezepts für alle Beteiligten hervor. Merz und seine Mitstreiter:innen wollen von der Ampel wissen, welche Priorität die Digitalisierung des Gesundheitssystems und konkret die Einführung des E-Rezepts für die Bundesregierung überhaupt hat und was will die Bundesregierung unternehmen will, „um die Investitionen in das E-Rezept sinnvoll und zielorientiert zu tätigen“. Was damit genau gemeint ist, wird nicht näher ausgeführt.

Kampagne für das E-Rezept

Um wieder Planbarkeit herzustellen, wünscht sich die Union einen Zeitplan für das weitere Vorgehen. Dies ist wie gesagt, zwischenzeitlich erfolgt. Insofern erübrigt sich die Frage, ob Pflicht zur Ausstellung von E-Rezepten automatisch nach dem Ende der zuvor vereinbarten Übergangsphase am 1. Juli in Kraft tritt. Ferner wünscht sich Union eine Informationskampagne, damit die Bevölkerung vom E-Rezept erfährt.

Spannend ist aber, dass die Union den Druck – angeblich im Namen der Patient:innen – erhöhen will: „Wie wird in der Übergangsphase mit dem Rechtsanspruch von Versicherten auf Ausstellung einer elektronischen Verordnung umgegangen?“

Und nach Geld fragt die Union: Ob Maßnahmen seitens der Regierung geplant seien, den Beteiligten – GKV, Leistungserbringern, Apothekern und Unternehmen – Anreize zu setzen, die eigene Digitalisierung voranzutreiben. Oder ob es vielleicht sogar geplant sei, „Untätigkeit zu sanktionieren“.

Mehrere Fragen drehen sich um die Gematik: Welche konkreten Pläne für den Roll-out dort diskutiert wurden, wie die Ampel die Zusammenarbeit der Gesellschafter bewertet und wie Rolle der Gematik insgesamt. Und warum die Beschlüsse nicht öffentlich würden, obwohl mehr Transparenz versprochen worden sei. Die Ampel hatte zudem einen Umbau der Gematik zu einer „Gesundheitsagentur“ angekündigt, die Union interessiert sich für „erste Ideen oder einen Zeitplan“.

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