Trotz Vertragswechsel: HBA bleibt gültig Carolin Ciulli, 28.02.2024 09:26 Uhr
Die Nachricht über die neue Ausschreibung der Verträge über die elektronischen Heilberufsausweise (HBA) und Security Module Card Typ B (SMC-B) hat für Unmut bei vielen Apotheker:innen gesorgt. Insbesondere die angekündigte Sperrung der Karten, wenn sich die früheren technischen Dienstleister nicht mehr an der neuen Ausschreibung beteiligen, wurde kritisiert. Die Bundesdruckerei stellt nun den Sachverhalt klar.
Apotheken können bislang unter anderem bei D-Trust, einem Unternehmen der Bundesdruckerei, oder Medisign ihre Ausweise oder Institutionskarten bestellen. Für die kommenden fünf Jahre suchen die Landesapothekerkammern neue Partner. Ab Mai gelten die neuen Verträge mit den technischen Dienstleistern.
In einem Rundschreiben der Sächsischen Landesapothekerkammer (SLAK) wurde darauf hingewiesen, dass auch neue Anbieter hinzukommen können. Sollten die Zertifikate über Mai hinaus gültig sein, weil sie später ausgegeben wurden, können diese Karten der Kammer zufolge weiter genutzt werden, sofern mit dem betreffenden Anbieter ein Anschlussvertrag abgeschlossen wird. „Sofern dies nicht erfolgt oder der Anbieter gewechselt wird, müssen die Karten nach Vertragsende gesperrt werden.“ Zur Vermeidung einer Sperrung müsse rechtzeitig ein neuer Endnutzervertrag abgeschlossen werden, hieß es.
Keine Sperrung vorgesehen
Doch dabei handelt es sich laut Bundesdruckerei um eine Fehlinformation: „Selbst wenn die D-Trust nicht weiterhin Karten an Apotheken ausgeben sollte, behalten alle bisher ausgegeben Karten ihre Gültigkeit und sind bis zum aufgedruckten Datum gültig. Das gilt grundsätzlich, also für uns wie für unsere Mitbewerber“, sagt eine Sprecherin. Alle ausgegebenen Karten behielten ihre Gültigkeit. Die SLAK sei darüber informiert worden.