TK-Vertrag: OnlineDoctor stoppt Dermanostic Patrick Hollstein, 18.10.2023 12:11 Uhr
Auch im Bereich der Telemedizin wird mit harten Bandagen gekämpft. Das Start-up OnlineDoctor grätschte jetzt dem Konkurrenten Dermanostic mit juristischen Mitteln dazwischen, Hintergrund ist eine Ausschreibung der Techniker Krankenkasse (TK).
Die TK bietet ihren Versicherten einen Online-Hautcheck an; Vertragspartner ist seit 2020 das Hamburger Start-up OnlineDoctor. Nach zwei Jahren stand eine erneute Ausschreibung an, diesmal bewarb sich auch der Konkurrent Dermanostic. Doch OnlineDoctor grätschte dazwischen: Per einstweiliger Verfügung untersagte das Oberlandesgericht Hamburg (OLG) den Vertrieb der App, solange sie nicht mindestens als Medizinprodukt der Klasse Ila zertifiziert ist.
Hintergrund ist eine Regelung in der verschärften Medizinprodukte-Verordnung, nach der eine „Software, die dazu bestimmt ist,
Informationen zu liefern, die zu Entscheidungen für diagnostische oder therapeutische Zwecke herangezogen werden“, mindestens als Medizinprodukt der Klasse IIa einzustufen ist.
Laut OLG gilt dies für die App von Dermanostic, da diese zur „asynchronen Untersuchung von Hautveränderungen mittels Aufnahme, Speicherung, Anzeigen und Übermittlung von digitalem Bildmaterial von den betroffenen Hauptarealen, sowie die Beantwortung eines Anamnesebogens und der Kommunikation (Chat) mit Fachärzten“ eingesetzt wird. Dabei spiele es auch keine Rolle, dass die Software nur Daten an den Arzt oder die Ärztin schickt und selbst keine Diagnosen erstellt oder Informationen generiert.
Sowohl das Angebot von Dermanostic als auch das von OnlineDoctor sind nur als Medizinprodukt der Stufe I zertifiziert – doch für OnlineDoctor gilt eine Übergangsfrist. Laut OLG darf die App von Dermanostic nicht mehr vertrieben werden, die TK kann also auch keine neuen Zuschläge erteilen – sodass der Vertrag mit OnlineDoctor vorerst weiter läuft.
Dr. Tobias Wolf, Co-Founder und Geschäftsführer von OnlineDoctor, begrüßt den Beschluss als „wichtiges Signal für die Telemedizin in Deutschland“. Durch die Entscheidung aus Hamburg gebe es nun Klarheit: „Für uns als Unternehmen und unser Team ist dies eine Bestätigung, dass wir auf dem richtigen Weg sind – auch wenn die Zertifizierung eines Medizinproduktes mit einem hohen Aufwand verbunden ist.“
Auch Dermanostic bietet seinen Service übrigens weiter an – ohne die App wie bislang als Medizinprodukt der Stufe I einzustufen. Parallel laufen die Hauptsachverfahren im Rechtsstreit weiter.