Telematikinfrastruktur

TI: Schiedsamt erhöht Pauschalen für Praxen

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Berlin -

Die Praxen bekommen mehr Geld für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI). Wie die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mitteilt, hat das Bundesschiedsamt die Pauschalen für Kartenterminals, KIM-Dienste und weitere Anwendungen angehoben und auch neue Pauschalen eingeführt.

Die KBV hatte in den vergangenen Monaten wiederholt darauf gedrängt, die Finanzierungsvereinbarung zur TI anzupassen, um „marktgerechte Kostenerstattungen“ zu erreichen. Da der GKV-Spitzenverband dies abgelehnt hatte, hatte die KBV das Bundesschiedsamt eingeschaltet.

Die neuen Eckpunkte sehen demnach einen Erstattungsbetrag von 677,50 Euro statt 595 Euro für stationäre Kartenterminals vor. Auch die Erstausstattungspauschalen würden angehoben; außerdem werden die Praxen die Kosten für mindestens ein weiteres stationäres Kartenterminal erstattet, damit sie die Komfortsignatur nutzen können. Darauf hatte die KBV seit einem Jahr gedrängt, bislang ohne Erolg.

Per Eingabe seiner PIN kann der Arzt bis zu 250 elektronische Signaturen für verschiedene Arbeitsplätze freischalten. Für diesen Remote-Zugriff wird laut KBV ein Kartenterminal benötigt, in dem der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) den ganzen Tag steckt und bei dem ein Missbrauch ausgeschlossen ist. Die Menge der Kartenterminals, die für die Komfortsignatur finanziert werden, ist dabei abhängig von der Praxisgröße, da ein Gerät über zwei Steckplätze für eHBAs verfügt.

Mehr Geld für TI-Anwendung

Erhöhungen wird es zudem bei verschiedenen Pauschalen für Anwendungen der TI geben: Für die Einrichtung des Kommunikationsdienstes KIM gibt es 200 Euro statt bislang 100 Euro. Der Dienst wird unter anderem für die elektronische Übermittlung von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und Arztbriefen benötigt. Auch bei den Erstattungen der Betriebskosten konnte die KBV nach eigenen Angaben Anpassungen für den Notfalldatensatz, den elektronischen Medikationsplan und die elektronische Patientenakte erreichen.

Aufsatz für Ingenico

Zu den Aufsätzen für stationäre Kartenterminals des Herstellers Ingenico gab es ebenfalls eine Entscheidung. Danach sollen die Praxen einen Aufsatz für die betroffenen Geräte am Empfang der Praxis erhalten. Dieser soll verhindern, dass es beim Einlesen der neuen Gesundheitskarten der Generation 2.1 zu technischen Abstürzen kommt. Dieses Problem tritt seit Anfang des Jahres vermehrt auf und führt laut KBV zu gravierenden Störungen des Praxisablaufs.

Keine nachträgliche Finanzierung

Eine Sonderpauschale für TI-Ausgaben, die den Praxen in der Vergangenheit nicht erstattet wurden, gibt es nicht. Die KBV hatte eine komplette Refinanzierung der Kosten der TI verlangt, auch für die in den letzten Jahren nicht ausgeglichenen Kosten. Grundlage für die Berechnung der Anzahl an Kartenterminals, die eine Praxis für das Notfalldatenmanagement und den elektronischen Medikationsplan zusätzlich erstattet bekommt, bilden die Fallzahlen der Jahre 2016/2017 – die Forderung der KBV, aktuellere Fallzahlen heranzuziehen, wurde abgelehnt.

KBV und Kassen hatten in der TI-Finanzierungsvereinbarung die Pauschalen für die Erstausstattung – Konnektor und Kartenterminal – und für den laufenden Betrieb festgelegt und diese bereits mehrfach angepasst. Denn mit dem weiteren Ausbau der TI wurde die unzureichende Höhe der vereinbarten Pauschalen in der letzten Zeit immer deutlicher: Laut KBV haben die Hersteller ihre Preise fortlaufend erhöht.

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