TI-Pauschale: NNF sammelt Selbsterklärungen Patrick Hollstein, 29.08.2023 13:27 Uhr
Für den Anschluss an die Telematikinfrastruktur (TI) können Apotheken jetzt eine monatliche Pauschale abrechnen. Die erforderlichen Nachweise können online beim Nacht- und Notdienstfonds (NNF) eingereicht werden.
Über das neue Antragsformular können Apotheken in wenigen Minuten ihre TI-Komponenten, Anwendungen und Dienste per Selbsterklärung nachweisen und so ihre zukünftigen Ansprüche auf Refinanzierung sichern.
Für die Höhe der neuen TI-Pauschalen sind zwei Kriterien entscheidend:
- die Anzahl der monatlich zu Lasten der Kassen abgegebenen Rx-Packungen
- die Vollständigkeit der notwendigen Komponenten, Anwendungen und Dienste
Während die Packungszahl vom NNF berechnet wrd, muss die Apotheke zum Nachweis der Komponenten, Anwendungen und Dienste eine Selbsterklärung gegenüber dem NNF abgeben. Bis Ende September müssen Apotheken die Anwendung elektronische Patientenakte (ePA) in Gestalt des PTV4-Updates nachweisen; bis Ende Dezember muss auch das PTV5-Update für die ePA 2.0 in der Apotheke vorhanden und nachgewiesen sein.
In dem neuen digitalen Antragsformular sind die Komponenten, Anwendungen und Dienste hinterlegt, die aus bereits gestellten Anträgen bekannt sind. Apotheken, die schon die Refinanzierung ihres PTV4-Updates beantragt haben, brauchen deshalb zunächst nichts tun. Sie können aber den Status kontrollieren.
Apotheken, die vor dem 1. Juli an die TI angeschlossen wurden, haben noch bis Ende des Jahres die Möglichkeit, alle noch fehlenden Anträge – Erstausstattung, PTV4, HBA für Angestellte, HBA für Berufsanfänger, Ingenico-Aufsteckgeräte – über das NNF-Portal zu stellen. Mit dem Ende der sechsmonatigen Übergangsfrist erlöschen die Ansprüche.
Apotheken, die später an die TI angeschlossen wurden, müssen nur einen Erstausstattungsantrag stellen und anschließend Häkchen für die vorhandenen Anwendungen, Dienste und Komponenten in dem neuen Antragsformular setzen.
Ab 1. April 2024 muss auch die Anwendung Kommunikation im Medizinwesen (KIM) stehen. Der NNF erarbeitet nach eigenen Angaben derzeit einen anwenderfreundlichen Weg, die KIM-Adresse zu übermitteln, und will diesen mit ausreichend Vorlauf vor dem Stichtag veröffentlichen. Die erste Auszahlung nach der neuen TI-Regelung erfolgt zum Ende des 4. Quartals.